Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 30.08.2021
Infoserie zu 10 Jahre Pflegestützpunkt Werra-Meißner
Hilfsmittel können z. B. ein Toilettenstuhl, ein Badewannenlifter, ein Rollator, ein Rollstuhl und vieles mehr sein. Wird ein Hilfsmittel benötigt ist es sinnvoll, mit dem behandelnden Arzt zu sprechen. Dieser kann, entsprechend seines ärztlichen Ermessens, eine Verordnung bzw. ein Rezept ausstellen. Im Anschluss wird durch die Vorlage des Rezepts ein anerkannter Leistungserbringer, meist ein Sanitätshaus mit der Auswahl, Organisation und Beschaffung des gewünschten Hilfsmittels beauftragt.
Das Sanitätshaus berät bei Auswählen und Erprobung eines geeigneten Hilfsmittels. Für die Genehmigung nimmt das Sanitätshaus mit der Krankenkasse Kontakt auf. Sollte eine Kostenzusage erfolgen, wird das Hilfsmittel beschafft und übergeben. Darüber hinaus gibt es auch viele vertraglich geregelte Hilfsmittel, diese können sofort, ohne Kostenzusage der Krankenkasse, abgegeben werden.