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Gemeindebücherei in Reichensachsen

Kontakt

Steinweg 61
37287 Wehretal OT Reichensachsen

Öffnungszeiten

Montags: 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstags: 16:30 - 19:00 Uhr Jeden 4. Donnerstag des Monats Spinnstube in der Bücherei von 19:00 - 21:00 Uhr

Vorschaubild Gemeindebücherei in Reichensachsen
Gemeindebücherei

In dem ältesten Gebäude von Reichensachsen, Steinweg 61, das in den Jahren 1992/1993 umfassend nach den Vorgaben des Denkmalschutzes umgebaut und restauriert worden ist, befindet sich neben dem Standesamt und einem Gemeinschaftsraum im Dachgeschoss die Gemeindebücherei. Im Jahre 1950 hatte Herr Laibach begonnen, die Volksbücherei Reichensachsen aufzubauen und den Bestand von 40 Bänden zu Beginn auf heute über 3.600 Exemplare zu erweitern.

 

Am 1. November 2012 hat das Bündnis für Familie Wehretal die Bücherei übernommen.  Durch regelmäßigen Einkauf von Neuerscheinungen steht den Lesern auch aktuelle Lektüre zur Verfügung.

Seit dieser Zeit befindet sich hier auch das Archiv der Ortsgeschichte von Reichensachsen und zum Teil auch von den Wehretaler Ortsteilen.

 

Öffnungszeiten:

Montags:                      10:00– 12:00 Uhr

Donnerstags:               16:30– 19:00 Uhr

              

Jeden 4. Donnerstag des Monats Spinnstube in der Bücherei

von 19.00 – 21.00 Uhr.

 

Die Nutzung und Ausleihe ist in der Regel kostenlos. Nachstehend sind die Benutzungsordnung sowie die Gebührenordnung aufgeführt:

 

In den "Bücherwurm"-Regalen im Bürgerhaus Langenhain und im Dorfgemeinschaftshaus Hoheneiche können Bücher ausgeliehen oder getauscht werden. Feste Ausleihzeiten gibt es nicht. Die Bücherregale sind zugänglich bei Veranstaltungen von Vereinen.

Ansprechpartnerin in Langenhain ist Frau Helga Isenberg, Tel. 05651-40111

 

Die Büchertauschbörse in Vierbach befindet sich im Bürgerraum des Dorfgemeinschaftshauses.

 

Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Wehretal 

Allgemeines

  1. Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Wehretal. Jeder kann die Bücherei nutzen und deren Medien - mit Ausnahme der Präsenzbestände - entleihen.
  2. Die Nutzung und Ausleihe sind in der Regel kostenlos. Für besondere Leistungen und Leihfristüberschreitungen werden jedoch Entgelte erhoben. Diese Entgelte werden in einer gesonderten Entgeltordnung durch Aushang in der Bücherei bekannt gegeben. Für Kinder und Jugendliche sind die Nutzung und Ausleihe kostenlos.

 

Anmeldung, Benutzung

  1. Die Anmeldung ist nur persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises möglich. Minderjährige benötigen zur Anmeldung die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
  2. Durch Unterschrift wird die Anerkennung der Benutzerordnung bestätigt. Mit der Anerkennung erfolgt gleichzeitig die Einwilligung zur elektronischen Speicherung personenbezogener Daten. Diese werden entsprechend den Vorschriften der jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
  3. Bei der Anmeldung wird ein Benutzerausweis erstellt, der sorgfältig aufzubewahren ist. Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzungsausweises (auch durch dritte Personen) entstehen, haftet der Benutzer, auch wenn kein Verschulden vorliegt. Für die Ausstellung eines neuen Benutzungsausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten Benutzungsausweises wird ein Entgelt erhoben. Näheres regelt die Entgeltordnung.
  4. Wohnungs- und Namensänderungen sind der Bücherei unverzüglich mitzuteilen.
  5. Taschen, Mäntel, Jacken usw. müssen in der Garderobe abgelegt werden. Eine Haftung für Garderobe und abgelegte Gegenstände kann nicht übernommen werden.
  6. In den Büchereiräumen sind das Rauchen sowie Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
  7. Tiere dürfen nicht mit in die Bücherei genommen werden.

 Ausleihe, Verlängerung, Vormerkung

  1. Medien werden unter Vorlage des Benutzungsausweises ausgeliehen.
  2. Die Leihfrist beträgt:
  3. vier Wochen für Bücher, Spiele usw.
  4. vier Wochen für 1 Buch der Neuerscheinungen
  5. maximal können 4 Medien insgesamt ausgeliehen werden, davon eine Neuerscheinung
  6. Die Leihfrist einzelner Medien kann auf Antrag zweimal verlängert werden, sofern keine Vormerkung für das jeweilige Medium vorliegt. Die Verlängerungsfrist beginnt mit dem Tag des Antrags auf Verlängerung. Neuerscheinungen sind nur einmal zu verlängern um zwei weitere Wochen
  7. Ausgeliehene Medien können auf Antrag gegen ein Entgelt vorgemerkt werden.
  8. Die Anzahl der gleichzeitig auf einen Benutzerausweis entleihbaren Medien ist begrenzt auf vier Medien, davon eine Neuerscheinung.
  9. Bei der Entleihung von Tonträgern, Bildtonträgern und Datenträgern sind die Bestimmungen des Urheberrechts und die Nutzungsbestimmungen des Herstellers einzuhalten.
  10. Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch Tonträger, Bildtonträger und Datenträger an Abspielgeräten entstehen.
  11. Bei der Entleihung von Datenträgern sind diese selbst vom Benutzer auf Virenbefall zu überprüfen. Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch nicht erkannte Viren an Dateien und Datenträgern des Benutzers entstehen.
  12. Die entliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln und vor Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren
  13. Der Benutzer ist verpflichtet, Beschädigungen sowie den Verlust entliehener Medieneinheiten der Bücherei unverzüglich anzuzeigen und Schadenersatz zu leisten. Er haftet auch für Schäden, die durch den Missbrauch seines Benutzungsausweises entstehen.
  14. Bei Überschreitungen der Leihfrist werden Versäumnis- und Mahngebühren erhoben. Die Gebühren sind in der Entgeltordnung festgelegt.

 

Ausschluss

  1. Benutzer, die wiederholt oder in grober Weise gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können ganz oder zeitweise von der Nutzung ausgeschlossen werden.
  2. Bei Leihfristüberschreitungen bleibt der Benutzer ab der dritten Mahnung bis zur Rückgabe der angemahnten Medien und  der Begleichung der hieraus entstandenen Gebühren von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen.

 

Die Benutzerordnung der Gemeindebücherei Wehretal tritt mit Unterzeichnung in Kraft und ersetzt alle vorherigen Benutzungsordnungen.

 

Wehretal, den 15. März 2013

 

DER GEMEINDEVORSTAND

DER GEMEINDE WEHRETAL

 

Gebührenordnung

 

Benutzerausweis

  1. Für die Ausstellung eines Benutzerausweises erheben wir eine Gebühr vom 2 Euro.

 

Leihgebühren

  1. Die Nutzung und Ausleihe ist in der Regel kostenlos.
  2. Bei Nichtverlängerung erfolgt eine Mahnung nach 4 Wochen. Die 1. Mahnung kostet 1 Euro Bearbeitungsgebühren. Ab der 5. Woche 1,50 pro Woche pro Buch.

 

Reservierungen

  1. Die Gebühr für Reservierungen telefonisch bzw. mündlich beträgt 0,50 € pro Buch.

 

Die Gebührenordnung der Gemeindebücherei Wehretal tritt mit Unterzeichnung in Kraft und ersetzt alle vorherigen Gebührenordnungen.

 

Wehretal, den 15. März 2013

 

DER GEMEINDEVORSTAND

DER GEMEINDE WEHRETAL

 

 

Lesen Sie gern ? 

Dann schauen Sie doch mal in der Gemeindebücherei vorbei. Hier finden Sie eine gute Auswahl von Romanen, Krimis und Sachbüchern.

 

 

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

20. 03. 2024 - Uhr bis 11:30 Uhr

 

22. 03. 2024 - Uhr

 

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