Online-Terminvereinbarung
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit einen persönlichen Termin bei unserem Bürgerbüro zu vereinbaren.
Sie können sich im unten dargestellten Bereich darüber informieren, welche Voraussetzungen zur Erlangung der einzelnen Leistungen erfüllt sein müssen und was Sie zu dem Termin mitbringen müssen.
Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes:
Mit Terminvergabe
Montag und Dienstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Ohne Terminvergabe
Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
15:00 Uhr bis 17:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 11:45 Uhr
Wir nutzen für die Online-Terminvereinbarung TIMIFY von der TerminApp GmbH, Balanstraße 73, in 81541 München. Wenn Sie die Online-Terminbuchungsmöglichkeit aufrufen, überträgt Ihr Endgerät (z.B. PC, Laptop oder Smartphone) technisch bedingt Daten an Server von TIMIFY.Informationen zur TIMIFY erhalten Sie auf folgender Webseite der TerminApp GmbH https://www.timify.com/de-de/pages/nutzungsbedingungen-fuer-terminbucher/ und in der Datenschutzerklärung von TIMFIY https://www.timify.com/de-de/legal/.
Antrag Personalausweis
Voraussetzungen zur Ausstellung eines Personalausweises:
- Hauptwohnsitz in Wehretal
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- Persönliche Vorsprache (Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt und brauchen keine Zustimmung der Eltern)
- Bei unter 16jährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig!
Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?
Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (Info siehe hier)
Bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, vorläufiger Personalausweis)
Wenn kein Ausweis vorhanden (auch bei Verlust): Geburtsurkunde im Original bzw. bei verheiratet/geschiedenen/verwitweten Personen die Heiratsurkunde
Bei Einbürgerung: die Einbürgerungsurkunde im Original
Bei Namensänderung: Bescheinigung über Namensänderung im Original
Bei Beantragung unter 16 Jahren eine unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten; bei alleinigem Sorgerecht entsprechenden Nachweis
Kosten:
22,80 € für Personen unter 24 Jahren
37,00 € für Personen ab 24 Jahren
Lichtbildaufnahme vor Ort: 6,00 €
Lieferzeit: bis zu zwei Wochen
Die zu entrichtende Gebühr ist bar oder per EC-Zahlung bei Beantragung zu bezahlen.
Die Lieferzeiten von Personalausweisen und Reisepässen hängen produktionsbedingt von der Bundesdruckerei in Berlin ab und können sich in Einzelfällen verzögern.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Beantragung Ihrer Ausweisdokumente und planen Sie ausreichend Zeit ein.
Informationen zum Personalausweis finden Sie in der
Antrag Reisepass
- Hauptwohnsitz Wehretal
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- Persönliche Vorsprache (bei Minderjährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig!)
Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Info siehe hier)
Ein anderes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, vorläufiger Personalausweis)
Bei Einbürgerung: die Einbürgerungsurkunde im Original
Bei Beantragung unter 18 Jahren: unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten; bei alleinigem Sorgerecht entsprechenden Nachweis
Was kostet der Reisepass?
Standard-Reisepässe
37,50 Euro für Personen bis zum 24. Lebensjahr, Reisepass 6 Jahre gültig
70,00 Euro für Personen ab dem 24. Lebensjahr, Reisepass 10 Jahre gültig
Lichtbildaufnahme vor Ort: 6,00 €
Lieferzeit: drei bis vier Wochen
Reisepass mit 48 Seiten (für Vielreisende)
kostet 22 € + Passgebühr
59,50 Euro für Personen bis zum 24. Lebensjahr
92,00 Euro für Personen ab dem 24. Lebensjahr
Lichtbildaufnahme vor Ort: 6,00 €
Lieferzeit: drei bis vier Wochen
Express-Reisepass
kostet 32 € + Passgebühr
69,50 Euro für Personen bis zum 24. Lebensjahr
102,00 Euro für Personen ab dem 24. Lebensjahr
Lichtbildaufnahme vor Ort: 6,00 €
Lieferzeit: 3-4 Werktage
Die zu entrichtende Gebühr ist bar oder per EC-Zahlung bei Beantragung zu bezahlen.
Die Lieferzeiten von Personalausweisen und Reisepässen hängen produktionsbedingt von der Bundesdruckerei in Berlin ab und können sich in Einzelfällen verzögern.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Beantragung Ihrer Ausweisdokumente und planen Sie ausreichend Zeit ein.
Vorläufiger Personalausweis
Voraussetzungen der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises:
- Hauptwohnsitz Wehretal
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- Persönliche Vorsprache
- Bei unter 16jährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig
Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?
Wenn kein Ausweis vorhanden: Geburtsurkunde im Original bzw. bei verheiratet/geschiedenen/verwitweten Personen die Heiratsurkunde
Bei Einbürgerung: die Einbürgerungsurkunde im Original
Bei Beantragung unter 16 Jahren: unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten; bei alleinigem Sorgerecht entsprechenden Nachweis
Was kostet der vorläufige Personalausweis?
10,00 €
Lichtbildaufnahme vor Ort: 6,00 €
Die zu entrichtende Gebühr ist bar oder per EC-Zahlung bei Beantragung zu bezahlen.
Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
Sie können die PIN Ihrers Ausweises jederzeit und beliebig oft ändern lassen. Die Änderung kann jederzeit von zu Hause aus an Ihrem eigenen Computer mit Lesegerät erfolgen. Hierzu ist allerdings die Eingabe der bisherigen PIN erfoderlich.
Wenn Sie die PIN Ihrers Ausweises vergessen oder verloren haben, können Sie diese bei der Personalausweisbehörde ändern bzw. neusetzen lassen.
Die Neusetzung bzw. die Änderung des PIN ist nur nach persönlicher Vorsprache möglich.
Für weitere Informationen klicken Sie hier.
Anmeldung Einzelperson inkl. Änderung Ausweis / KFZ-Schein
Wir bitten Sie, bei der Anmeldung persönlich vorzusprechen.
Die Anmeldung kann erst erfolgen, wenn Sie tatsächlich umgezogen sind. Eine Anmeldung im Voraus ist nicht möglich.
Bei Familien (Ehepaare, eingetragene Lebenspartner, Kinder bis 18 Jahre) mit gemeinsamen Zuzugsdaten reicht es aus, wenn eine meldepflichtige Person persönlich vorspricht und die Unterlagen der übrigen Familienmitglieder mitbringt.
Was wird benötigt?
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) + Kfz. Schein
Kosten:
Änderung des KFZ. Scheines: 11,10 €
Zuzug aus dem Ausland
Bei einem Zuzug aus dem Ausland ist die Nennung der letzten inländischen Adresse (sofern vorhanden) unbedingt notwendig.
Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung ist folgendes mitzubringen:
- Ausweisdokument
- Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde im Original, ggf. Scheidungsurteil
- ggf. Einverständniserklärung Umzug Kind
Ummeldung in Wehretal inkl. Änderung Ausweis / KFZ-Schein
Wenn Sie in Wehretal umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung ummelden.
Wir bitten Sie, bei der Ummeldung persönlich vorzusprechen. Die Ummeldung kann erst erfolgen, wenn Sie tatsächlich umgezogen sind. Eine Ummeldung im Voraus ist nicht möglich.
Bei Familien (Ehepaare, eingetragene Lebenspartner, Kinder bis 18 Jahre) mit gemeinsamen Zuzugsdaten reicht es aus, wenn eine meldepflichtige Person persönlich vorspricht und die Unterlagen der übrigen Familienmitglieder mitbringt.
Bei volljährigen Kinder ist es erforderlich, dass Sie eine Vollmacht über die Ummeldung mitbringen.
Sofern Sie mit Ihrem Kind aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung ausziehen und der zweite Sorgeberechtigte nicht mitzieht, benötigen wir eine Einverständniserklärung dieses Elternteils.
Das Gleiche gilt für den Fall, dass sich der Hauptwohnsitz des Kindes von dem einen Elternteil zum anderen Elternteil ändert.
Was benötige ich:
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- KFZ. Schein
Kosten:
Änderung KFZ. Schein: 11,10 €
Abmeldung Nebenwohnsitz
Was benötige ich:
- Ausweisdokument
Abmeldung ins Ausland / ohne festen Wohnsitz
Die Abmeldung ins Ausland kann bereits eine Woche vor dem Ausreisedatum vorgenommen werden.
Was wird benötigt?
- Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen als Identitätsnachweis
Meldebescheinigung
Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen,
- Doktor- Ordens- und Künstlernamen,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei einer Geburt im Ausland auch den Staat,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet mit Haupt- und Nebenwohnung
In eine erweiterte Meldebescheinigung können zusätzlich folgende Daten aufgenommen werden:
- gesetzliche Vertreter/in, Ehegatte/in, Lebenspartner/in und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum sowie das Auszugsdatum
- Familienstand
In der Regel wird die erweiterte Meldebescheinigung zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt benötigt oder bei ausländischen Bürgerinnen und Bürger zur Vorlage bei deren Konsulat.
Bitte sprechen Sie zur Beantragung einer Meldebescheinigung persönlich bei uns vor.
Die Meldebescheinigung kann unter Vorlage einer Vollmacht (mit Ausweis oder Ausweiskopie mit Unterschriftenabgleich) an eine andere Person übergeben werden.
Was benötige ich?
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Personalausweis)
Kosten:
10,00 €
Melderegisterauskunft
Eine einfache Melderegisterauskunft umfasst folgende Daten:
- Vor- und Familienname
- Doktor-, Ordens- und Künstlernamen
- derzeitige Anschriften
- ggf. die Tatsache, dass die Person verstorben ist
Werden weitere Daten benötigt, ist das berechtigte oder rechtliche Interesse für jede einzelene Auskunft bzw. für jedes einzelne Datum glaubhaft zu machen oder nachzuweisen.
Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann folgende Daten umfassen:
- frühere Namen
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Familienstand
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum sowie das Auszugsdatum
- Familienname und Vorname sowie die Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Was wird benötigt?
- Eine schriftliche Anfrage mit mind. drei Angaben zur gesuchten Person
Kosten:
10,00 €
Auskunfts- und Übermittlungssperren eintragen
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Nach Prüfung durch die Meldebehörde wird die Auskunftssperre im Melderegister eingetragen. Darüber erhalten Sie dann eine schriftliche Benachrichtigung.
Die Auskunftssperre endet nach zwei Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Tipp:
Wenn Sie die Weitergabe Ihrer Daten verhindern möchten an
- Bundeswehr
- Religionsgesellschaften
- Partein und Wählergruppen
- Adressbuchverlage oder
- bei Alters- und Ehejubiläen
beantragen Sie am besten eine Übermittlungssperre.
Lebensbescheinigung - z.B. für Rentenzwecke
Was wird benötigt?
Ausweisdokument (Personalausweis)
Kosten:
Gebührenfrei
Standesamt - Anzeige eines Sterbefalles
Was wird benötigt:
- Leichenschauschein (wird von einem Arzt ausgestellt)
- bei einem Todesfall in einem Krankenhaus muss das Krankenhaus eine Sterbefallanzeige ausstellen
- Personalausweis od. Reisepass der/des Verstorbenen
- evtl. Eheurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch (Eheregister)
- evtl. Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (geschieden, verwitwet)
- Geburtsurkunde
- Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis, Meldebescheinigung)
- Personalausweis der Person, die den Sterbefall anzeigt
Ansprechpartner:
Frau Christina Koch
05651 94 90 17
Frau Lucia Weichgrebe
05651 94 90 23
Standesamt - Anmeldung Eheschließung
Bitte mit dem Standesamt vorab klären, welche persönlichen Dokumente erforderlich sind.
Ansprechpartner:
Frau Chrsitina Koch
05651 94 90 17
Frau Lucia Weichgrebe
05651 94 90 23
Kirchenaustritt
Was brauche ich:
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Personalausweis)
- Datum und Ort der Eheschließung
- Datum und Ort der Taufe
Kosten:
30,00 €
Antrag Führungszeugnis
Für Personen ab 14 Jahren kann ein schriftliches polizeiliches Zeugnis über etwaige im Strafregister eingetragene Strafen ausgestellt werden.
Ein Führungszeugnis können Sie nur persönlich oder direkt online beim Bundesamt für Justiz (Bfj) beantragen. Eine Beantragung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig.
Wenn Sie das erweiterte Führungszeugnis beantragen, benötigen Sie eine schriftliche Aufforderung,, in der die Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen zu dessen Erteilung vorliegen.
Es gibt zwei Arten:
- Für private Zwecke (Beleg-Art N)
Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt per Post nach Hause gesandt
- Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Das Führungszeugnis wird direkt zur Behörde zugesandt. Bitte geben Sie hierzu die Anschrift sowie einen Verwendungszweck an. Als Antragsteller können Sie verlangen, dass das Führungszeugnis zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird.
Beide Arten werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis erteilt, wenn dies in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des achten Buches Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt mit Minderjährigen aufzunehmen.
Weitere Informationen zu den Führungszeugnissen erhalten Sie hier.
Was benötige ich:
- Ausweisdokument
Kosten:
13,00 €
Gewerbe an-/um-/abmeldung
Dokumente:
Was wird benötigt?
- Ausweisdokument
- ggf. Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Kosten:
36,00 €
Ansprechpartner:
Frau Christina Koch
05651 94 90 17
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Was benötige ich:
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Personalausweis)
- Die Belegart des Auszuges aus dem Gewerbezentralregisters
- Anschrift der Behörde sowie die Nennung des Verwendungszweckes (bei Belegart 9)
- Persönliche Vorsprache
Kosten:
13,00 €
Ansprechpartner:
Frau Christina Koch
05651 94 90 17
Antrag Fischereischein
Was benötige ich:
- Wohnsitz in der Gemeinde
- Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines
- Prüfungszeugnis einer bestanden staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung
oder
Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer
oder
Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer
oder
Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde
oder
Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
oder
Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann
oder
bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören
- Passbild
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Personalausweis)
- evtl. abgelaufener Fischereischein
- evtl. Fischereischein eines anderen Bundeslandes der auf Sie ausgestellt wurde
- Persönliche Vorsprache
Bei Verlängerung eines Fischereischeines ist lediglich der Antrag auf Verlängerung eines Fischereischeines, den Fischereischein selbst und die zu entrichtende Gebühr mitzubringen.
Kosten:
Jahresfischereischein/Jahressonderfischereischein:
Verwaltungsgebühr: 10,00 €
Fischereiabgabe: 7,50 €
gesamt: 17,50 €
Fünfjahresfischereischein/Fünfjahressonderfischereischein:
Verwaltungsgebühr: 18,00 €
Fischereiabgabe: 27,00 €
gesamt: 45,00 €
Zehnjahresfischereischein/Zehnjahressonderfischereischein:
Verwaltungsgebühr: 36,00 €
Fischereiabgabe: 50,00 €
gesamt: 86,00 €
Erhebung Fischereiabgabe Jugendliche:
1 Jahr
Verwaltungsgebühr: 3,00 €
Fischereiabgabe: 3,50 €
gesamt: 6,50 €
2 Jahre
Verwaltungsgebühr: 3,00 €
Fischereiabgabe: 10,00 €
gesamt: 13,00 €
3 Jahre
Verwaltungsgebühr: 3,00 €
Fischereiabgabe: 10,50 €
gesamt: 13,50 €
4 Jahre
Verwaltungsgebühr: 3,00 €
Fischereiabgabe: 14,00 €
gesamt: 17,00 €
Ausländerfischereischein (drei Monate gültig):
Verwaltungsgebühr: 5,00 €
Fischereiabgabe: 7,50 €
gesamt: 12,50 €
Untersuchungsberechtigungsschein
Der Jugendliche kann den Antrag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres selbst stellen. Der UB-Schein kann auch an einen Sorgeberechtigten ausgehändigt werden.
Was benötige ich:
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Personalausweis)
- Nachweis eines Arbeitsverhältnisses
Beglaubigungen z.B. Kopien/Unterschrift
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen mit dem Original bestätigt.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wichtig: Ihre Unterschrift können wir nur dann beglaubigen, wenn Sie bei uns vor Ort im Beisein des Sachbearbeiters/Sachbearbeiterin, der/die Beglaubigung vornimmt, geleistet wird.
Unterschriftsbeglaubigungen in Grundstücksangelegenheiten, z. B. Eintragungs- oder Löschungsbewilligungen zur Vorlage beim Grundbuchamt, Anmeldungen zur Eintragung in das Handels- oder Vereinsregister sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind nur durch Mitwirkung einer Notarin/eines Notars oder des ortsansässigen Ortsgerichts möglich. Diese Unterschriftsbeglaubigungen dürfen nicht von der Kommune geleistet werden.
Was benötige ich:
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Personalausweis)
- Das zu beglaubigende Schriftstück
Kosten:
Fertigung von Fotokopien:
- je DIN A4 0,25 €
- je DIN A3 0,50 €
Beglaubigungen:
1 - 10 Seiten 3,00 €
jede weitere Seite 0,60 €
Unterschriftsbelaubigung:
6,00 €
Abholung Ausweisdokument
Was wird benötigt?
- Altes Ausweisdokument
Dokumente:
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
Schlachteessen des Sportvereins Blau-Weiß Vierbach
08.11.2025 - Uhr
Sportlerheim Vierbach
Wichtelbrunnen geöffnet
16.11.2025 - Uhr bis Uhr
Wichtelbrunnen auf dem Spitzenberg
Nachrichten
05.11.2025
09.10.2025
11.09.2025















