Online-Terminvereinbarung

 

Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit einen persönlichen Termin bei unserem Bürgerbüro zu vereinbaren.

Sie können sich im unten dargestellten Bereich darüber informieren, welche Voraussetzungen zur Erlangung der einzelnen Leistungen erfüllt sein müssen und was Sie zu dem Termin mitbringen müssen.

 

Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes:

 

Mit Terminvergabe

Montag und Dienstag       08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

                                             13:30 Uhr bis 15:00 Uhr        

 

Ohne Terminvergabe

Donnerstag                              08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

                                                   15:00 Uhr bis 17:45 Uhr

Freitag                                       08:30 Uhr bis 11:45 Uhr 

 

 

Wir nutzen für die Online-Terminvereinbarung TIMIFY von der TerminApp GmbH, Balanstraße 73, in 81541 München. Wenn Sie die Online-Terminbuchungsmöglichkeit aufrufen, überträgt Ihr Endgerät (z.B. PC, Laptop oder Smartphone) technisch bedingt Daten an Server von TIMIFY.Informationen zur TIMIFY erhalten Sie auf folgender Webseite der TerminApp GmbH https://www.timify.com/de-de/pages/nutzungsbedingungen-fuer-terminbucher/ und in der Datenschutzerklärung von TIMFIY https://www.timify.com/de-de/legal/.

 

 

 

 

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Antrag Personalausweis

Voraussetzungen zur Ausstellung eines Personalausweises:

- Hauptwohnsitz in Wehretal

- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

- Persönliche Vorsprache  (Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt und brauchen keine Zustimmung der Eltern)

- Bei unter 16jährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig!

 

Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?

Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (Info siehe hier

Bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, vorläufiger Personalausweis)

 

Wenn kein Ausweis vorhanden (auch bei Verlust): Geburtsurkunde im Original bzw. bei verheiratet/geschiedenen/verwitweten Personen die Heiratsurkunde

 

Bei Einbürgerung: die Einbürgerungsurkunde im Original

Bei Namensänderung: Bescheinigung über Namensänderung im Original

 

Bei Beantragung unter 16 Jahren eine unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten; bei alleinigem Sorgerecht entsprechenden Nachweis

 

Kosten:

22,80 € für Personen unter 24 Jahren

37,00 € für Personen ab 24 Jahren

Lichtbildaufnahme vor Ort: 6,00 €

Lieferzeit: bis zu zwei Wochen

 

Die zu entrichtende Gebühr ist bar oder per EC-Zahlung bei Beantragung zu bezahlen.

 

Die Lieferzeiten von Personalausweisen und Reisepässen hängen produktionsbedingt von der Bundesdruckerei in Berlin ab und können sich in Einzelfällen verzögern.

Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Beantragung Ihrer Ausweisdokumente und planen Sie ausreichend Zeit ein.

 

Informationen zum Personalausweis finden Sie in der

Antrag Reisepass

Voraussetzungen für die Ausstellung eines Reisepasses

- Hauptwohnsitz Wehretal

- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

- Persönliche Vorsprache (bei Minderjährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig!)

 

Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?

Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Info siehe hier)

Ein anderes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, vorläufiger Personalausweis)

 

Bei Einbürgerung: die Einbürgerungsurkunde im Original

 

Bei Beantragung unter 18 Jahren: unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten; bei alleinigem Sorgerecht entsprechenden Nachweis

 

Was kostet der Reisepass?

 

Standard-Reisepässe

37,50 Euro für Personen bis zum 24. Lebensjahr, Reisepass 6 Jahre gültig

70,00 Euro für Personen ab dem 24. Lebensjahr, Reisepass 10 Jahre gültig

Lichtbildaufnahme vor Ort: 6,00 €

Lieferzeit: drei bis vier Wochen

 

Reisepass mit 48 Seiten (für Vielreisende) 

kostet 22 € + Passgebühr

59,50 Euro für Personen bis zum 24. Lebensjahr

92,00 Euro für Personen ab dem 24. Lebensjahr

Lichtbildaufnahme vor Ort: 6,00 €

Lieferzeit: drei bis vier Wochen

 

Express-Reisepass  

kostet 32 € + Passgebühr

69,50 Euro für Personen bis zum 24. Lebensjahr

102,00 Euro für Personen ab dem 24. Lebensjahr

Lichtbildaufnahme vor Ort: 6,00 €

Lieferzeit: 3-4 Werktage

 

Die zu entrichtende Gebühr ist bar oder per EC-Zahlung bei Beantragung zu bezahlen.

 

Die Lieferzeiten von Personalausweisen und Reisepässen hängen produktionsbedingt von der Bundesdruckerei in Berlin ab und können sich in Einzelfällen verzögern.

Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Beantragung Ihrer Ausweisdokumente und planen Sie ausreichend Zeit ein.

Vorläufiger Personalausweis

Voraussetzungen der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises: 

- Hauptwohnsitz Wehretal

- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

- Persönliche Vorsprache 

- Bei unter 16jährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig

 

Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?

Wenn kein Ausweis vorhanden: Geburtsurkunde im Original bzw. bei verheiratet/geschiedenen/verwitweten Personen die Heiratsurkunde

 

Bei Einbürgerung: die Einbürgerungsurkunde im Original 

 

Bei Beantragung unter 16 Jahren: unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten; bei alleinigem Sorgerecht entsprechenden Nachweis

 

Was kostet der vorläufige Personalausweis?

10,00 €

Lichtbildaufnahme vor Ort: 6,00 €

 

Die zu entrichtende Gebühr ist bar oder per EC-Zahlung bei Beantragung zu bezahlen.   

Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen 

Sie können die PIN Ihrers Ausweises jederzeit und beliebig oft ändern lassen. Die Änderung kann jederzeit von zu Hause aus an Ihrem eigenen Computer mit Lesegerät erfolgen. Hierzu ist allerdings die Eingabe der bisherigen PIN erfoderlich.

 

Wenn Sie die PIN Ihrers Ausweises vergessen oder verloren haben, können Sie diese bei der Personalausweisbehörde ändern bzw. neusetzen lassen.

Die Neusetzung bzw. die Änderung des PIN ist nur nach persönlicher Vorsprache möglich. 

 

Für weitere Informationen klicken Sie hier.

Anmeldung Einzelperson inkl. Änderung Ausweis / KFZ-Schein

Wir bitten Sie, bei der Anmeldung persönlich vorzusprechen. 

Die Anmeldung kann erst erfolgen, wenn Sie tatsächlich umgezogen sind. Eine Anmeldung im Voraus ist nicht möglich.

Bei Familien (Ehepaare, eingetragene Lebenspartner, Kinder bis 18 Jahre) mit gemeinsamen Zuzugsdaten reicht es aus, wenn eine meldepflichtige Person persönlich vorspricht und die Unterlagen der übrigen Familienmitglieder mitbringt.

 

Was wird benötigt?

- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) + Kfz. Schein 

- Wohnungsgeberbescheinigung

 

Kosten:

Änderung des KFZ. Scheines: 11,10 €

Zuzug aus dem Ausland

Bei einem Zuzug aus dem Ausland ist die Nennung der letzten inländischen Adresse (sofern vorhanden) unbedingt notwendig.

 

Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung ist folgendes mitzubringen:

-  Ausweisdokument 

-  Wohnungsgeberbestätigung

-   Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde im Original, ggf. Scheidungsurteil

-  ggf. Einverständniserklärung Umzug Kind

Ummeldung in Wehretal inkl. Änderung Ausweis / KFZ-Schein

Wenn Sie in Wehretal umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung ummelden.

Wir bitten Sie, bei der Ummeldung persönlich vorzusprechen. Die Ummeldung kann erst erfolgen, wenn Sie tatsächlich umgezogen sind. Eine Ummeldung im Voraus ist nicht möglich.

Bei Familien (Ehepaare, eingetragene Lebenspartner, Kinder bis 18 Jahre) mit gemeinsamen Zuzugsdaten reicht es aus, wenn eine meldepflichtige Person persönlich vorspricht und die Unterlagen der übrigen Familienmitglieder mitbringt.

Bei volljährigen Kinder ist es erforderlich, dass Sie eine Vollmacht über die Ummeldung mitbringen.

 

Sofern Sie mit Ihrem Kind aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung ausziehen und der zweite Sorgeberechtigte nicht mitzieht, benötigen wir eine Einverständniserklärung dieses Elternteils.

Das Gleiche gilt für den Fall, dass sich der Hauptwohnsitz des Kindes von dem einen Elternteil zum anderen Elternteil ändert. 

 

Was benötige ich: 

- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)

- Wohnungsgeberbestätigung

- KFZ. Schein

 

Kosten: 

Änderung KFZ. Schein: 11,10 €

Abmeldung Nebenwohnsitz

Was benötige ich:

- Ausweisdokument

Abmeldung ins Ausland / ohne festen Wohnsitz

Die Abmeldung ins Ausland kann bereits eine Woche vor dem Ausreisedatum vorgenommen werden. 

 

Was wird benötigt?

- Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen als Identitätsnachweis

Meldebescheinigung

Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

- Familienname,

- frühere Namen,

- Vornamen,

- Doktor- Ordens- und Künstlernamen,

- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei einer Geburt im Ausland auch den Staat,

- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet mit Haupt- und Nebenwohnung

 

In eine erweiterte Meldebescheinigung können zusätzlich folgende Daten aufgenommen werden:

- gesetzliche Vertreter/in, Ehegatte/in, Lebenspartner/in und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift

- derzeitige Staatsangehörigkeiten

- frühere Anschriften

- Einzugsdatum sowie das Auszugsdatum

- Familienstand

 

In der Regel wird die erweiterte Meldebescheinigung zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt benötigt oder bei ausländischen Bürgerinnen und Bürger zur Vorlage bei deren Konsulat.

 

Bitte sprechen Sie zur Beantragung einer Meldebescheinigung persönlich bei uns vor. 

Die Meldebescheinigung kann unter Vorlage einer Vollmacht (mit Ausweis oder Ausweiskopie mit Unterschriftenabgleich) an eine andere Person übergeben werden.

 

Was benötige ich?

- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Personalausweis)

 

Kosten:

10,00 €

Melderegisterauskunft

Eine einfache Melderegisterauskunft umfasst folgende Daten:

- Vor- und Familienname

- Doktor-, Ordens- und Künstlernamen

- derzeitige Anschriften

- ggf. die Tatsache, dass die Person verstorben ist

 

Werden weitere Daten benötigt, ist das berechtigte oder rechtliche Interesse für jede einzelene Auskunft bzw. für jedes einzelne Datum glaubhaft zu machen oder nachzuweisen.

 

Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann folgende Daten umfassen:

- frühere Namen

- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat

- Familienstand

- derzeitige Staatsangehörigkeiten

- frühere Anschriften

- Einzugsdatum sowie das Auszugsdatum

- Familienname und Vorname sowie die Anschrift des gesetzlichen Vertreters

- Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

 

Was wird benötigt?

- Eine schriftliche Anfrage mit mind. drei Angaben zur gesuchten Person 

 

Kosten:

10,00 €

Auskunfts- und Übermittlungssperren eintragen

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen. 

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.

 

Nach Prüfung durch die Meldebehörde wird die Auskunftssperre im Melderegister eingetragen. Darüber erhalten Sie dann eine schriftliche Benachrichtigung.

 

Die Auskunftssperre endet nach zwei Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

 

Tipp:

Wenn Sie die Weitergabe Ihrer Daten verhindern möchten an 

- Bundeswehr

- Religionsgesellschaften

- Partein und Wählergruppen

- Adressbuchverlage oder 

- bei Alters- und Ehejubiläen

 

beantragen Sie am besten eine Übermittlungssperre.

Lebensbescheinigung - z.B. für Rentenzwecke

Was wird benötigt?

Ausweisdokument (Personalausweis)

 

Kosten:

Gebührenfrei

Standesamt - Anzeige eines Sterbefalles

Was wird benötigt:

- Leichenschauschein (wird von einem Arzt ausgestellt)

- bei einem Todesfall in einem Krankenhaus muss das Krankenhaus eine Sterbefallanzeige ausstellen

- Personalausweis od. Reisepass der/des Verstorbenen

- evtl. Eheurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch (Eheregister)

- evtl. Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (geschieden, verwitwet)

- Geburtsurkunde

- Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis, Meldebescheinigung)

- Personalausweis der Person, die den Sterbefall anzeigt

 

Ansprechpartner:

Frau Christina Koch 

05651 94 90 17

 

Frau Lucia Weichgrebe

05651 94 90 23

Standesamt - Anmeldung Eheschließung

Bitte mit dem Standesamt vorab klären, welche persönlichen Dokumente erforderlich sind. 

 

Ansprechpartner:

Frau Chrsitina Koch

05651 94 90 17

 

Frau Lucia Weichgrebe

05651 94 90 23

Kirchenaustritt

Was brauche ich:

- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Personalausweis)

- Datum und Ort der Eheschließung

- Datum und Ort der Taufe

 

Kosten:

30,00 €

Antrag Führungszeugnis

Für Personen ab 14 Jahren kann ein schriftliches polizeiliches Zeugnis über etwaige im Strafregister eingetragene Strafen ausgestellt werden.

 

Ein Führungszeugnis können Sie nur persönlich oder direkt online beim Bundesamt für Justiz (Bfj) beantragen. Eine Beantragung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig. 

 

Wenn Sie das erweiterte Führungszeugnis beantragen, benötigen Sie eine schriftliche Aufforderung,, in der die Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen zu dessen Erteilung vorliegen.

 

Es gibt zwei Arten:

 

- Für private Zwecke (Beleg-Art N)

Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt per Post nach Hause gesandt

 

- Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

Das Führungszeugnis wird direkt zur Behörde zugesandt. Bitte geben Sie hierzu die Anschrift sowie einen Verwendungszweck an. Als Antragsteller können Sie verlangen, dass das Führungszeugnis zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird. 

 

Beide Arten werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis erteilt, wenn dies in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des achten Buches Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt mit Minderjährigen aufzunehmen. 

 

Weitere Informationen zu den Führungszeugnissen erhalten Sie hier

 

Was benötige ich:

- Ausweisdokument 

 

Kosten: 

13,00 €

Gewerbe an-/um-/abmeldung

Dokumente:

- Gewerbeanmeldung

- Gewerbeummeldung

- Gewerbeabmeldung

 

Was wird benötigt?

- Ausweisdokument

- ggf. Führungszeugnis

- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

 

Kosten:

36,00 €

 

Ansprechpartner:

Frau Christina Koch

05651 94 90 17

 

 Elster - digitales Finanzamt Hessen - elektronische Steuererklärung/Unternehmensgründung 

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Was benötige ich: 

- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Personalausweis)

- Die Belegart des Auszuges aus dem Gewerbezentralregisters

- Anschrift der Behörde sowie die Nennung des Verwendungszweckes (bei Belegart 9)

- Persönliche Vorsprache

 

Kosten:

13,00 €

 

Ansprechpartner: 

Frau Christina Koch

05651 94 90 17

Antrag Fischereischein

Was benötige ich:

- Wohnsitz in der Gemeinde

- Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines

- Prüfungszeugnis einer bestanden staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung

oder

Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer

oder

Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer

oder

Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde

oder

Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei

oder

Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann 

oder

bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören

- Passbild

- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Personalausweis)

- evtl. abgelaufener Fischereischein

- evtl. Fischereischein eines anderen Bundeslandes der auf Sie ausgestellt wurde

- Persönliche Vorsprache

 

Bei Verlängerung eines Fischereischeines ist lediglich der Antrag auf Verlängerung eines Fischereischeines, den Fischereischein selbst und die zu entrichtende Gebühr mitzubringen.

 

Kosten: 

Jahresfischereischein/Jahressonderfischereischein:

Verwaltungsgebühr: 10,00 €

Fischereiabgabe: 7,50 €

gesamt: 17,50 €

 

Fünfjahresfischereischein/Fünfjahressonderfischereischein:

Verwaltungsgebühr: 18,00 €

Fischereiabgabe: 27,00 €

gesamt: 45,00 €

 

Zehnjahresfischereischein/Zehnjahressonderfischereischein:

Verwaltungsgebühr: 36,00 €

Fischereiabgabe: 50,00 €

gesamt: 86,00 €

 

Erhebung Fischereiabgabe Jugendliche:

1 Jahr

Verwaltungsgebühr: 3,00 €

Fischereiabgabe: 3,50 €

gesamt: 6,50 €

 

2 Jahre

Verwaltungsgebühr: 3,00 €

Fischereiabgabe: 10,00 €

gesamt: 13,00 €

 

3 Jahre

Verwaltungsgebühr: 3,00 €

Fischereiabgabe: 10,50 €

gesamt: 13,50 €

 

4 Jahre

Verwaltungsgebühr: 3,00 €

Fischereiabgabe: 14,00 €

gesamt: 17,00 €

 

Ausländerfischereischein (drei Monate gültig):

Verwaltungsgebühr: 5,00 €

Fischereiabgabe: 7,50 €

gesamt: 12,50 €

Untersuchungsberechtigungsschein

Der Jugendliche kann den Antrag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres selbst stellen. Der UB-Schein kann auch an einen Sorgeberechtigten ausgehändigt werden. 

 

Was benötige ich:

- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Personalausweis)

- Nachweis eines Arbeitsverhältnisses

Beglaubigungen z.B. Kopien/Unterschrift 

Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen mit dem Original bestätigt.

 

Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

Wichtig: Ihre Unterschrift können wir nur dann beglaubigen, wenn Sie bei uns vor Ort im Beisein des Sachbearbeiters/Sachbearbeiterin, der/die Beglaubigung vornimmt, geleistet wird.

 

Unterschriftsbeglaubigungen in Grundstücksangelegenheiten, z. B. Eintragungs- oder Löschungsbewilligungen zur Vorlage beim Grundbuchamt, Anmeldungen zur Eintragung in das Handels- oder Vereinsregister sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind nur durch Mitwirkung einer Notarin/eines Notars oder des ortsansässigen Ortsgerichts möglich. Diese Unterschriftsbeglaubigungen dürfen nicht von der Kommune geleistet werden.

 

Was benötige ich:

- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Personalausweis)

- Das zu beglaubigende Schriftstück

 

Kosten: 

Fertigung von Fotokopien:

- je DIN A4 0,25 €

- je DIN A3 0,50 €

 

Beglaubigungen:

1 - 10 Seiten 3,00 €

jede weitere Seite 0,60 €

 

Unterschriftsbelaubigung:

6,00 €

Abholung Ausweisdokument

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

08.​11.​2025 - Uhr

 

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