Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 30.08.2021

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Infoserie zu 10 Jahre Pflegestützpunkt Werra-Meißner

 

Hilfsmittel können z. B. ein Toilettenstuhl, ein Badewannenlifter, ein Rollator, ein Rollstuhl und ‎vieles mehr sein.‎ Wird ein Hilfsmittel benötigt ist es sinnvoll, mit dem behandelnden Arzt zu sprechen. Dieser ‎kann, entsprechend seines ärztlichen Ermessens, eine Verordnung bzw. ein Rezept ‎ausstellen.‎ Im Anschluss wird durch die Vorlage des Rezepts ein anerkannter Leistungserbringer, meist ‎ein Sanitätshaus mit der Auswahl, Organisation und Beschaffung des gewünschten ‎Hilfsmittels beauftragt.‎

 

Das Sanitätshaus berät bei Auswählen und ‎Erprobung eines geeigneten Hilfsmittels. ‎Für die Genehmigung nimmt das Sanitätshaus mit der Krankenkasse Kontakt auf. Sollte eine ‎Kostenzusage erfolgen, wird das Hilfsmittel beschafft und übergeben. Darüber hinaus gibt es ‎auch viele vertraglich geregelte Hilfsmittel, diese können sofort, ohne Kostenzusage der ‎Krankenkasse, abgegeben werden.‎

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