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Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen vom 21.01.2021:Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung werden auch in Corona-Zeiten durchgeführt

FRANKFURT AM MAIN. Die Deutsche Rentenversicherung führt auch in Zeiten der Corona-Pandemie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung durch. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben helfen Menschen, trotz einer Erkrankung oder Behinderung möglichst dauerhaft ins Berufsleben eingegliedert zu sein, so dass eine vorzeitige Rente vermieden werden kann. Für diesen Personenkreis sind gesetzlich besondere Ausbildungs- und Beschäftigungsformen vorgesehen. Dazu zählen neben den anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen insbesondere auch Berufliche Trainingszentren, die Berufsförderungswerke und die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen unterstützter Beschäftigung. Die Leistungsanbieter nehmen auch in Corona-Zeiten ihre Aufgaben ....

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