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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 23.05.2022: Werra-Meißner-Kreis startet Online-Antrag für den Unterhaltsvorschuss

 

Alleinerziehende aus dem Werra-Meißner-Kreis, die einen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz besitzen, können diesen ab sofort elektronisch bei der Kreisverwaltung geltend machen. Die Antragsdaten werden dabei von einem geführten Antragsassistenten erhoben, mit dem die Eingabe von fehlerhaften Informationen vermieden wird. Für die Antragstellung erforderliche Dokumente und Nachweise können ebenfalls direkt hochgeladen werden.

 

Der Online-Antrag wurde als Gemeinschaftsprojekt Hessischer Jugendämter entwickelt und wird zukünftig eine effizientere und somit schnellere Antragsbearbeitung ermöglichen. Landrätin Nicole Rathgeber freut sich, dass sich für Bürgerinnen und Bürger im Werra-Meißner-Kreis ein weiterer kundenfreundlicher Weg zur Beantragung von Unterhaltsvorschussleistungen öffnet.

 

„Durch den Einsatz von Online-Anträgen wollen wir die Erreichbarkeit der Verwaltung auch außerhalb der klassischen Öffnungszeiten verbessern und können damit den Wunsch vieler Familien auf eine unkomplizierte Antragstellung erfüllen. Alleinerziehende sollen mehr Zeit für ihre Kinder haben und können somit die Anträge bequem von zuhause stellen“, so Rathgeber.

 

Weitere Online-Dienste befinden sich bereits in Vorbereitung und werden in den kommenden Monaten folgen.

 

Interessenten finden alle Informationen zur Antragstellung auf der Webseite des Werra-Meißner-Kreises unter https://www.werra-meissner-kreis.de/unterhaltsvorschuss .‎

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