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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 09.07.2021: Lüften und Luftreiniger in den Schulen

 

 

Stellungnahme zum Werra-Rundschau Artikel vom 08. Juli 2021

 

Zum Thema „Lüften und Luftreiniger in den Schulen“ nimmt der Werra-Meißner-Kreis wie folgt Stellung:

 

Zur Minderung des Übertragungsrisikos mit SARS-CoV-2 ist ein regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume in den Schulen die wirksamste Methode. Dabei wird verbrauchte und potenziell mit Viren belastete Luft aus den Räumen entfernt und entsprechend durch Frischluft ersetzt. Dies gilt auch für die kalte Jahreszeit.

 

In der Diskussion um Lufthygiene in Klassenräumen muss deutlich unterschieden werden zwischen „mobilen Luftreinigungsgeräten“ und „stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen)“.

 

„Der Einsatz von „mobilen Luftreinigungsgeräten“ wird von der Fachwelt zur Raumlufthygiene z.T. sehr kritisch betrachtet. In Übereinstimmung mit dem aktuellen Corona-Hygieneplan des Hessischen Kultusministeriums (HKM), den aktuellen Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) vom 11.02.2021 sowie der Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) vom 16.11.2020, setzt der Werra-Meißner-Kreis mobile Luftreinigungsgeräte nur als ergänzende Maßnahme in Unterrichtsräumen ein, die schlecht oder überhaupt nicht zu lüften sind“, so der Erste Kreisbeigeordnete Dr. Rainer Wallmann.

 

 

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