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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 19.03.2021: Verwaltungsgericht Kassel bestätigt vollumfänglich Umzugsverpflichtung durch Schließung der Gemeinschaftsunterkunft im Werner-Eisenberg-Weg

Das Vorgehen des Werra-Meißner-Kreises, im Zusammenhang mit der Schließung der Gemeinschaftsunterkunft im Werner-Eisenberg-Weg 4 in Witzenhausen, wurde durch das Verwaltungsgericht Kassel vollumfänglich bestätigt.

 

Nach Anhörung und Bescheid sollten die Bewohner in andere Gemeinschaftsunterkünfte verlegt werden. Hintergrund war eine Klageflut von insgesamt 45 Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Kassel welche der beauftragte Rechtanwalt im Namen von 14 Bewohnern der Gemeinschaftsunterkunft angestrengt hatte, und die Verwaltungen des Gerichtes und des Stab MI in der letzten Woche zu Sonderschichten zwang.

 

Obwohl die Bescheide über den Umzug bereits am 23.02.2021 vorgelegt wurden, ließ sich der Prozessbevollmächtige bis zum 08.03.2021 Zeit um Klage zu erheben, mit dem Ziel den geplanten Umzugstermin am 15.03.2021 zu verhindern. Im Ergebnis gaben die Richter des VG den Entscheidungen der Kreisverwaltung in allen Punkten Recht. Sämtliche Eilanträge wurden vom Verwaltungsgericht Kassel abgelehnt. Auch haben nun die Antragsteller die Kosten der Verfahren und ihres Rechtsbeistandes zu tragen.

 

Die Gemeinschaftsunterkunft wird zum 24.03.2021 geschlossen. Grund ist der auslaufende Mietvertrag. Für alle bisherigen Bewohner wurde eine gute Unterbringungslösung gefunden.

 

Die Umzüge erfolgen kurzfristig in der nächsten Woche. Dabei wurde auf die besonderen Schutzbedürfnisse allein reisender Frauen besonders Rücksicht genommen, und extra ein neuer Frauenbereich in der Gemeinschaftsunterkunft Am Frauenmarkt ausgebaut.

 

Genauso wurde auf soziale Bindungen und vorhandene Plätze in Kindergärten und Schulen Rücksicht genommen. Im Fall einer Familie mit einem Rollstuhlfahrer wurde dem Bezug einer Wohnung zugestimmt, nach dem 3 der 5 Familienmitglieder in den Rechtskreis SGB II gewechselt sind. Aus humanitären Gründen wurde auch den beiden Söhnen, welche sich noch im Asylverfahren befinden, der Einzug in die neue Wohnung gestattet.

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