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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 11.03.2021: Neue Regelungen für den Freizeit- und Amateursport

Nach der aktuellen Verordnungslage in Hessen kann nun auch wieder Freizeit- und Amateursport in einem erweiterten Umfang betrieben werden. Nach nunmehr über vier Monaten wurde seitens der Hessischen Landesregierung den Freizeit- und Amateursportlern/innen wieder die Möglichkeit zur Sportausübung eröffnet. Allerdings kann der Sport nur unter Einhaltung bestimmter Regeln ausgeübt werden.

 

Nach wie vor steht der Schutz der Gesundheit an oberster Stelle aller Entscheidungen. Sport dient der Erhaltung der Gesundheit und fördert sie, daher hat sich der Werra-Meißner-Kreis dafür entschieden, die kreiseigenen Sportstätten ab dem 15. März 2021 wieder für den Vereinssport zur Verfügung zu stellen.

 

Dies kann aber nur im Rahmen der landesweit bis zum 28. März 2021 geltenden Regelungen erfolgen. Nach diesen Regelungen darf der Sport in und auf allen Sportanlagen (Sporthallen und Sportplätze) nur alleine, mit dem eigenen Hausstand oder einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens 5 Personen ausgeübt werden. Dazugehörige Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt.

 

Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren können den Sport im Freien in Gruppen, unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern/innen, betreiben.

 

Vereine, die kreiseigene Sportstätten wieder nutzen möchten, müssen ein entsprechendes Konzept vorweisen. Aus diesem Konzept muss klar erkennbar sein, wie die Auflagen (z.B. getrennte Laufwege/Wartezonen und Abstandsregelungen) umgesetzt werden sollen.

 

Regelungen, die von den Vereinen in die Konzepte aufgenommen werden sollten:

 

Mehr ... siehe Pressemitteilung

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