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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 23.06.2020:SuedLink: Bundesnetzagentur lehnt erneute Auslegung ab

Wegen zweier Trassenkorridoralternativen in den Gemeinden Meißner und Ringgau war im Planungsverfahren SuedLink im Februar ein Nachbeteiligungsverfahren notwendig geworden. Coronabedingt musste die Auslegung der Planungsunterlagen in den Räumen der Kreisverwaltung aber wegen Schließung für den Publikumsverkehr vorzeitig abgebrochen werden.

 

Der Erste Kreisbeigeordnete Dr. Wallmann hatte sich deswegen an die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde gewendet und eine Wiederholung der Auslegung gefordert.

 

In einem Schreiben hat die Bundesnetzagentur nun mitgeteilt, dass dazu keine Notwendigkeit gesehen wird. Begründet wird dies mit anderen Möglichkeiten der Beteiligung, per Brief, Mail oder Fax, die weiterhin bis zum Fristende zur Verfügung standen. Auch seien die Planunterlagen im Internet einsehbar. Auf diese Weise war eine Verfahrensbeteiligung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang sichergestellt, so die Bundesnetzagentur. Schließlich sei dieses Vorgehen auch durch das am 29. Mai in Kraft getretene Planungssicherstellungsgesetz gedeckt.

 

Der Erste Kreisbeigeordnete Dr. Wallmann bedauert die Entscheidung der Bundesnetzagentur und fordert: „Keinesfalls darf der jetzt noch ausstehende Erörterungstermin in den virtuellen Raum verschoben werden. Vielmehr muss es vor Ort für alle Einwender die Möglichkeit geben, Argumente vorzubringen und zu diskutieren.“

 

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