Online-Terminvereinbarung
Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie während Ihres Besuches in unserem Rathaus eine medizinische Maske tragen.
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit einen persönlichen Termin bei unserem Bürgerbüro zu vereinbaren.
Sie können sich im unten dargestellten Bereich darüber informieren, welche Voraussetzungen zur Erlangung der einzelnen Leistungen erfüllt sein müssen und was Sie zu dem Termin mitbringen müssen.
Wir nutzen für die Online-Terminvereinbarung TIMIFY von der TerminApp GmbH, Balanstraße 73, in 81541 München.
Wenn Sie die Online-Terminbuchungsmöglichkeit aufrufen, überträgt Ihr Endgerät (z.B. PC, Laptop oder Smartphone) technisch bedingt Daten an Server von TIMIFY.
Informationen zur TIMIFY erhalten Sie auf folgender Webseite der TerminApp GmbH https://www.timify.com/de-de/pages/nutzungsbedingungen-fuer-terminbucher/ und in der Datenschutzerklärung von TIMFIY https://www.timify.com/de-de/legal/.
Informationen zu den Leistungen
Antrag Reisepass
Vorläufiger Personalausweis
Voraussetzungen der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises:
Hauptwohnsitz Wehretal
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
persönliche Vorsprache für die Unterschrift (Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt und brauchen keine Zustimmung der Eltern)
bei unter 16jährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig
Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?
Wenn kein Ausweis vorhanden: Geburtsurkunde im Original bzw. bei verheiratet/geschiedenen/verwitweten Personen die Heiratsurkunde/Auszug aus dem Familienbuch im Original; bei Einbürgerung die Einbürgerungsurkunde im Original
Bei Beantragung unter 16 Jahren: unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten; bei alleinigem Sorgerecht entsprechenden Nachweis
Die zu entrichtende Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen.
Was kostet der vorläufige Personalausweis?
10,00 €
Antrag Kinderreisepass
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses werden 13,00 Euro an Gebühren erhoben. 6,00 Euro fallen an bei der Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Was muss ich mitbringen?
Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr erhalten auf Antrag einen Kinderreisepass.
Voraussetzungen für die Erstbeantragung, die Verlängerung und jede Aktualisierung:
Wichtig: Ihr Kind muss bei der Vorsprache dabei sein!
Es sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich. Bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativattest). Nach Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind im Kinderreisepass unterschreiben.
Ihr Kind muss mit Hauptwohnung in Wehretal gemeldet sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Bei der erstmaligen Beantragung eines Ausweisdokumentes ist die Vorlage der Geburtsurkunde im Original notwendig
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der (siehe www.bundesdruckerei.de )
Anmeldung Ausland
Bitte beachten Sie während der Corona-Pandemie die jeweils gültigen Quarantänevorschriften, wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland kommen.
Was wird benötigt?
Ausweisdokument (Personalausweis) + ausländische Pässe, ID-Karte
Wohnungsgeberbestätigung
Anmeldung Einzelperson inklusiv Änderung des Kfz. Scheines
Was wird benötigt?
Ausweisdokument (Personalausweis) + Kfz. Schein
Wohnungsgeberbestätigung
Zuzug aus dem Ausland
Bei einem Zuzug aus dem Ausland ist die Nennung der letzten inländischen Adresse (sofern vorhanden) unbedingt notwendig.
Was wird benötigt?
Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung ist folgendes mitzubringen:
Ausweisdokumente
Wohnungsgeberbestätigung
Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde im Original, ggf. Scheidungsurteil
ggf. Einverständniserklärung Umzug Kind
Was benötigen Sie bei Anmeldung durch einen Bevollmächtigten:
Vollmacht, ggf. Betreuerausweis, Vorsorgevollmacht im Original
Ausweisdokumente des Vollmachtgebers sowie der bevollmächtigten Person
Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug (siehe oben)
Welche Gebühren fallen an?
keine
Ummeldung in Wehretal inkl. Änderung Ausweis / KFZ-Schein
Wenn Sie in Wehretal umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung bei Ihrem Einwohnermeldeamt ummelden.
Wir bitten Sie, bei der Ummeldung persönlich vorzusprechen. Die Ummeldung kann erst erfolgen, wenn Sie tatsächlich umgezogen sind. Eine Ummeldung im Voraus ist nicht möglich.
Bei Familien (Ehepaare, eingetragene Lebenspartner, Kinder bis 18 Jahre) mit gemeinsamen Zuzugsdaten reicht es aus, wenn eine meldepflichtige Person persönlich vorspricht und die Unterlagen der übrigen Familienmitglieder mitbringt. Bei volljährigen Kinder ist es erforderlich, dass Sie eine Vollmacht über die Ummeldung mitbringen. Sofern Sie mit Ihrem Kind aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung ausziehen und der zweite Sorgeberechtigte nicht mitzieht benötigen wir eine Einverständniserklärung dieses Elternteils. Das Gleiche gilt für den Fall, dass sich der Hauptwohnsitz des Kindes von dem einen Elternteil zum anderen Elternteil ändert.
Abmeldung Nebenwohnsitz
Erforderliche Unterlagen: Ausweisdokument
Abmeldung ins Ausland / ohne festen Wohnsitz
Die Abmeldung ins Ausland kann bereits eine Woche vor dem Ausreisedatum vorgenommen werden.
Was wird benötigt:
• Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen als Identitätsnachweis und Änderung der Wohnungsangaben
Kosten:
• kostenfrei
Meldebescheinigung
Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens-, Künstlername, Geburtsdatum und Ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet mit Haupt- und Nebenwohnung.
In eine erweiterte Meldebescheinigung können zusätzlich folgende Daten aufgenommen werden:
- gesetzliche Vertreter/in, Ehegatte/in, Lebenspartner/in und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum, Auszugsdatum
- Familienstand
In der Regel wird die erweiterte Meldebescheinigung zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt benötigt oder bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern zur Vorlage bei deren Konsulat.
Die Meldebescheinigung kann unter Vorlage einer Vollmacht (mit Ausweis oder Ausweiskopie mit Unterschriftenabgleich) an eine andere Person übergeben werden.
Welche Gebühren fallen an?
10,00€
Was muss ich mitbringen?
gültigen Personalausweis oder Reisepass
Melderegisterauskunft
Eine einfache Melderegisterauskunft umfasst folgende Daten:
- Vor- und Familienname
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften ggf. die Tatsache, dass die Person verstorben ist
Werden weitere Daten benötigt, ist das berechtigte oder rechtliche Interesse für jede einzelne Auskunft bzw. für jedes einzelne Datum glaubhaft zu machen oder nachzuweisen.
Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann folgende Daten umfassen:
- frühere Namen
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum und Auszugsdatum
- Familienname und Vorname sowie Anschrift des/des gesetzlichen Vertreters/Vertreterin
- Sterbedatum und Sterbeort, sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Welche Gebühren fallen an?
10,00€
Was wird benötigt?
Eine schriftliche Anfrage mit mind. drei Angaben zur gesuchten Person (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, frühere oder aktuelle Anschriften in Wehretal)
Auskunftssperren eintragen
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen. Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. Nach dem Meldegesetz dürfen die schutzwürdigen Belange eines Bürgers/ einer Bürgerin (z. B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch eine Melderegisterauskunft grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden.
Nach individueller Prüfung wird die Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen. Darüber erhalten Sie dann eine schriftliche Benachrichtigung.
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Tipp:
Wenn Sie nur die Weitergabe Ihrer Daten verhindern möchten an
• die Bundewehr
• Religionsgesellschaften
• Parteien und Wählergruppen
• Adressbuchverlage oder
• bei Alters- und Ehejubiläen
beantragen Sie am besten eine Übermittlungssperre.
Lebensbescheinigung - z.B. für Rentenzwecke
Was wird benötigt?
Ausweisdokument (Personalausweis)
Welche Gebühren fallen an?
Gebührenfrei
Anzeige Sterbefall – Standesamt
Benötigte Unterlagen und Urkunden:
- Leichenschauschein (wird von einem Arzt ausgestellt)
- bei Todesfall in einem Krankenhaus muss das Krankenhaus eine Sterbefallanzeige ausstellen
- Personalausweis oder Reisepass des /der Verstorbenen
- war der Verstorbene/die Verstorbene verheiratet: Eheurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch (Eheregister)
- Geburtsurkunde
- war der Verstorbene/die Verstorbene geschieden oder verwitwet: siehe bei "verheiratet" und zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis, Meldebescheinigung)
- Personalausweis der Person, die den Sterbefall hier anzeigt
Anmeldung Eheschließung
Bitte mit dem Standesamt vorab klären, welche persönlichen Dokumente erforderlich sind.
Deutsche Ehen:
Bei der Anmeldung der Eheschließung: 47,00€ (zuzüglich Gebühren für Urkunden, Stammbuch und Trauzimmer)
Ausländische Eheschließung:
Bei der Anmeldung der Eheschließung: 70,50€ (zuzüglich Gebühren für Stammbuch, Trauzimmer + evtl. weitere Kosten)
Kirchenaustritt
Was ist mitzubringen?
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Bearbeitungsgebühren
30,00 € pro Kirchenaustritt
Antrag Führungszeugnis
Für Personen ab 14 Jahren kann ein schriftliches polizeiliches Zeugnis über etwaige im Strafregister eingetragene Strafen ausgestellt werden.
Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Zentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, wie gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit, gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.
In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen.
Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses.
Es gibt 2 Arten:
- Für private Zwecke (Beleg-Art N):
Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt per Post nach Hause gesandt. - Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O):
Das Führungszeugnis wird direkt der Behörde zugesandt, die Sie angeben.Bitte geben Sie in diesem Fall die Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck an.Als Antragsteller können Sie in dem Fall aber verlangen, dass das Führungszeugnis zunächst einem Amtsgericht zu Ihrer Einsichtnahme übersandt wird.
Beide Arten werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis (mit erweitertem Inhalt) erteilt, wenn dies in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen istoder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des achten Buches Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Die Beantragung von Führungszeugnissen ist auch mit dem neuen Personalausweis online auf der Seite des Bundesjustizamtes möglich.
Weitere Informationen zum Führungszeugnis erhalten Sie unter:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html
Kosten: 13,00 €
Gewerbe an-/um-/abmeldung
Was wird benötigt?
Ausweis, ggf. Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Welche Kosten fallen an?
36,00€
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen 13,00 Euro.
Was muss ich mitbringen?
- gültiger Personalausweis/Reisepass
- die Belegart des Auszuges aus dem Gewerbezentralregister
- ggf. die Anschrift der Behörde, Verwendungszweck und/oder Aktenzeichen (bei Belegart 9)
Die Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister muss persönlich in Ihrem Einwohnermeldeamt erfolgen.
Antrag Fischereischein
Voraussetzungen für die Beantragung
• Sie sind Einwohner/Einwohnerin der Gemeinde Wehretal
• Sie verfügen über die notwendigen Unterlagen zur Berechtigung eines Fischereischeines
benötigte Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung
oder
Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer
oder
Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer
oder
Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde
oder
Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
oder
Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann (in diesem Fall kann ein Sonderfischereischein ausgestellt werden)
oder
bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann) - Passbild
- gültiges Ausweisdokument
- evtl. abgelaufener Fischereischein
- evtl. Fischereischein eines anderen Bundeslandes der auf Sie ausgestellt wurde
- ggf. Verlusterklärung und Bescheinigung über den zuletzt ausgestellten Fischereischein (falls nicht in Wehretal ausgestellt)
Bei Verlängerung auf einem bereits ausgestellten Fischereischein ist lediglich dieser und die zu entrichtende Gebühr mitzubringen.
Die Ausstellung ist nur unter persönlicher Vorsprache bei uns möglich.
Gebühren
Die Gebühren sind vor Ort in bar oder per EC-Zahlung zu bezahlen.
Jahresfischereischein /Jahressonderfischereischein:
Verwaltungsgebühr: 10,00 €
Fischereiabgabe: 7,50 €
gesamt: 17,50 €
Fünfjahresfischereischein/Fünfjahressonderfischereischein:
Verwaltungsgebühr: 18,00 €
Fischereiabgabe: 27,00 €
gesamt: 45,00 €
Zehnjahresfischereischein/Zehnjahressonderfischereischein:
Verwaltungsgebühr: 36,00 €
Fischereiabgabe: 50,00 €
gesamt: 86,00 €
Jugendfischereischein 1 Jahr:
Verwaltungsgebühr: 4,00 €
Fischereiabgabe: 3,50 €
gesamt: 7,50 €
Fünfjahresjugendfischereischein:
Verwaltungsgebühr: 6,00 €
Fischereiabgabe: 17,00 €
gesamt: 23,00 €
Ausländerfischereischein:
Verwaltungsgebühr: 5,00 €
Fischereiabgabe: 7,50 €
gesamt: 12,50 €
Wohnberechtigungsschein
Ihr Text
Untersuchungsberechtigungsschein
Der Jugendliche kann den Antrag beim Einwohnermeldeamt selbst stellen (bis 18 Jahre).
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann auch an einen Sorgeberechtigten ausgehändigt werden.
Bei Antragstellung ist mitzubringen:
- Personalausweis/Reisepass
- Ggf. Nachweis Arbeitsverhältnis für Nachuntersuchung
Beglaubigung z.B. Kopien/Unterschrift (KEINE URKUNDEN!)
Voraussetzungen
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wichtig:
Ihre Unterschrift können wir nur dann beglaubigen, wenn Sie bei uns vor Ort im Beisein des Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin, der/die die Beglaubigung vornimmt, geleistet wird.
Benötigte Unterlagen
• das zu beglaubigende Schriftstück
• Personalausweis/Reisepass
Gebühren
Fertigung von Kopien:
Je DIN A4 0,25€
Je DIN A3 0,50€
Beglaubigungen von z.B. Kopien (1-10 Seiten) 3,00€
jede zusätzliche Seite 0,60€
Die Gebühr ist vor Ort bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
Abholung Ausweisdokument
Was wird benötigt?
Altes Ausweisdokumet