Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses werden 13,00 Euro an Gebühren erhoben. 6,00 Euro fallen an bei der Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Was muss ich mitbringen?
Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr erhalten auf Antrag einen Kinderreisepass.
Voraussetzungen für die Erstbeantragung, die Verlängerung und jede Aktualisierung:
Wichtig: Ihr Kind muss bei der Vorsprache dabei sein!
Es sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich. Bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativattest). Nach Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind im Kinderreisepass unterschreiben.
Ihr Kind muss mit Hauptwohnung in Wehretal gemeldet sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Bei der erstmaligen Beantragung eines Ausweisdokumentes ist die Vorlage der Geburtsurkunde im Original notwendig
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der (siehe www.bundesdruckerei.de )
Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?
Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument.
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Wird ein Kinderreisepass als Identitätsdokument genutzt, kann es bei Reisen zu Einschränkungen kommen. Es gibt immer mehr Länder, die den Kinderreisepass (oder verlängerte Kinderreisepässe) nicht für Reisen anerkennen bzw. von einer elektronischen Reisevoranmeldung (zum Beispiel USA – ESTA) ausschließen.
In einige Länder (z.B. in die USA) kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip).
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
Bitte informieren Sie sich vor Antritt der Reise, ob ein Kinderreisepass oder verlängerter Kinderreisepass von dem Zielland und von allen Transitländern akzeptiert wird.
Berücksichtigen Sie bitte auch, dass viele Reiseländer eine restliche Gültigkeit des Reisedokuments von mindestens 6 Monaten bei der Einreise verlangen.
Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erfragen Sie die Einreisevoraussetzungen auch bei Ihrem Reiseanbieter.
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Gebühren und Gültigkeit:
Personalausweis:
Antragsteller bis 24 Jahre: 22,80 € (Gültigkeit 6 Jahre)
Antragsteller über 24 Jahre: 37,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)
Reisepass:
Antragsteller bis 24 Jahre: 37,50 € (Gültigkeit 6 Jahre)
Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)