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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 31.08.2023: Bildungs- und Teilhabepaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe eröffnen Zugangschancen

Was verbirgt sich hinter dem "Bildungs- und Teilhabepaket"? Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen junge Menschen aus Familien mit niedrigem Einkommen, damit sie gleichberechtigt Angebote in Schule, Kita und Freizeit nutzen können.

 

Sie können so Sport- und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung oder bei der Tagesmutter teilnehmen. Im Folgenden wird dargestellt, was alles möglich ist, wer die Leistungen bekommen kann und wie man die Förderung erhält.

 

Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

 

Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen des Jobcenters (Bürgergeld), Sozialhilfe, Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben die Möglichkeit, Angebote und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

 

Welche Leistungen gibt es?

 

Mehr ... siehe Pressemitteilung

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