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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 08.09.2026: Informationsveranstaltung zu ehrenamtlichen Vormundschaften/Pflegschaften am 30.9.2026, 17 Uhr, in Eschwege

Wege zusammen finden – Ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften (Bildnachweis: Canva, https://www.canva.com/photos/MAGcvMmKewo-child-holding-adult-s-hand-on-stairs/) (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Wege zusammen finden – Ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften (Bildnachweis: Canva, https://www.canva.com/photos/MAGcvMmKewo-child-holding-adult-s-hand-on-stairs/)

Wer übernimmt Verantwortung für ein Kind oder einen Jugendlichen, wenn die eigenen Eltern dies nicht können? Die Gründe, warum Kinder oder Jugendliche einen Vormund oder eine Vormundin brauchen, können sehr vielfältig sein. Aufgrund einer Vielzahl von Lebenssituationen, können leibliche Eltern die elterliche Sorge nicht mehr ausüben, sodass eine Vormundschaft bestellt wird. Die kreiseigene Koordinierungsstelle für ehrenamtlichen Vormundschaften und Pflegschaften sucht weitere ehrenamtlichen Vormunde und lädt in Eschwege zu einer Informationsveranstaltung ein. Am Mittwoch, dem 30. September 2026 um 17:00 Uhr erfahren Interessierte, welche Aufgabe ein Vormund übernimmt und welche Vorrausetzungen dafür erfüllt werden müssen. 

 

Um eine Anmeldung wird bis zum 23. September 2026 an Niklas Chevallier per E-Mail 

oder telefonisch unter 05651 302-4449 gebeten.

 

Kinder und Jugendliche (0-18 Jahre), auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF), die einen Vormund oder eine Vormundin benötigen, haben häufig im Verlauf ihres Lebens Not, Vernachlässigung, Gewalt oder emotionale Instabilität erfahren. Die Kinder und Jugendlichen benötigen daher einen Menschen, der sich Zeit nimmt, der zuhört, etwas mit ihnen unternimmt und dem sie vertrauen können. Eine wichtige Aufgabe der Vormundschaft ist, dass sich in allen Belangen für das Kind eingesetzt und es versteht wird. Dabei wird in allen Fällen die Vormundschaft vom Amtsgericht beauftragt. 

 

Mit dem „neuen“ Vormundschaftsrecht, welches zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, soll insbesondere das ehrenamtliche Engagement im Bereich der Vormundschaften und Pflegschaften gestärkt und die Bereitschaft von Ehrenamtlichen gefördert werden, eine Vormundschaft oder Pflegschaft zu übernehmen. Die Ehrenamtlichen können individuell auf die Bedürfnisse des Mündels eingehen. Eine Aufnahme in den eigenen Haushalt ist nicht vorgesehen. Mündel leben meistens in Wohngruppen oder bei einer Pflegefamilie. Es geht vor allem um eine gesetzliche Vertretung des Kindes für vollumfängliche Sorgeanteile oder auch nur Teile der elterlichen Sorge, wie z. B.: Schulische/ Kindergartenangelegenheiten, Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Umgangskontakte, Korrespondenz mit Ämtern etc.

 

Für die Übernahme einer Vormundschaft oder Pflegschaft durch eine ehrenamtliche Person gelten folgende Voraussetzungen:

Ein erweitertes Führungszeugnis, eine Offenheit gegenüber der Herkunftsfamilie, die Empathie dem Kind gegenüber, eine regelmäßige Kontaktaufnahme, die Regelung in allen definierten Sorgeanteilen, eine wertschätzende und tolerante Grundhaltung gegenüber allen Kulturen sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Diese Voraussetzungen sind daher auch von hoher Relevanz, da sie eine gute Zusammenarbeit mit allen Akteuren gewährleisten sollen. 

 

Ziel ist es letztendlich, für jedes Kind oder Jugendlichen genau den oder die am besten geeignete/n Vormundin / Vormund zu finden und diese oder diesen bei anstehenden Aufgaben zu begleiten, zu unterstützen und zu beraten.

 

Eckdaten der Informationsveranstaltung im Überblick:

 

  • Infoabend Ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften

  • Datum: 30.09.2026

  • Uhrzeit: 17:00 – 18:00 Uhr

  • Ort: Verwaltungszentrum, Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege

  • Raum: A/0.28

  • Anmeldeschluss: 23.09.2026

 

Link zu weiteren Informationen:

https://www.werra-meissner-kreis.de/fachbereiche-einrichtungen/fb-4-jugend-und-familie/42-unterhaltsangelegenheiten-und-andere-aufgaben/vormundschaft

 

Kontaktdaten Koordinierungsstelle für ehrenamtlichen Vormundschaften und Pflegschaften

 

Niklas Chevallier

Tel.: 05651 302-4449

www.werra-meissner-kreis.de

Weitere Informationen