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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 19.12.2024: Für einen sicheren Start ins neue Jahr: Das Gefahrenabwehrzentrum gibt Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

Silvester steht vor der Tür. Damit der der Start ins neue Jahr sicher verläuft hat unser Kreisbrandinspektor Christian Sasse einige wichtige Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Feuerwerkskörpern für Sie zusammengestellt.

 

Gebrauchshinweise beachten

 

Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.

 

Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen des Feuerwerks am Silvester-Nachmittag in Ruhe und mit klarem Verstand.

 

Örtliche Regelungen beachten

 

Beachten Sie örtliche Regelungen! Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. 

 

Weitere Tipps für die sichere Verwendung von Feuerwerkskörpern

 

Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Lassen Sie Raketen nur von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten, nicht schräg oder vom Balkon aus. Richten Sie Abschussrampen für Raketen so ein, dass diese auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse treffen. Am sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste. 

 

Zünden Sie "Kanonenschläge" oder andere laute Knallkörper so, dass Menschen oder Tiere nicht gefährdet werden, da von ihnen eine hohe Gefahr von Verbrennungen und/ oder irreversiblen Gehörschäden ausgeht. 

Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal. Lassen Sie diese unbedingt liegen! Diese sind unberechenbar und können auch später noch explodieren.

 

Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen! Geprüftes Feuerwerk erkennen Sie an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Ungeprüftes Feuerwerk ohne Kennzeichnung ist illegal und lebensgefährlich! 

 

Geschosse aus Signal- oder Schreckschusswaffen sind ebenfalls unberechenbar, haben nichts mit Silvester zu tun und sind für diese Zwecke nicht zugelassen.

 

Aufbewahrung

 

Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Bewahren Sie dafür Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen auf. Verteilen Sie Ihren Vorrat an Feuerwerk auf mehrere Tüten oder Kartons. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.

 

Schutzmaßnahmen für die Wohnung

 

Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen. Brennen Sie Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbarem Material ab. Halten Sie Fenster und Balkontüren in der Silvesternacht geschlossen. Für Entstehungsbrände halten Sie eine Blumenspritze und/ oder einen gefüllten Wassereimer bereit, damit ein eventueller Entstehungsbrand direkt gelöscht werden kann.

 

Wenden Sie sich in Notfällen an die Zentrale Leitstelle des Gefahrenabwehrzentrums

 

Und sollte wieder erwarten doch etwas schiefgehen, so stehen die insgesamt rund 340 Frauen und 2.200 Männer in den Feuerwehren des Werra-Meißner-Kreises für Sie bereit. Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

 

Wir wünschen allen einen guten und sicheren Start ins Jahr 2025!

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