Archivansicht der Auslegung - "15. Änderung des Flächennutzungsplanes/Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20.1 "Sondergebiet Einzelhandel - Auf den Goldenen Äckern", Ortsteil Reichensachsen - Öffentliche Auslegung/Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB"
Auszug au der amtlichen Bekanntmachung vom 16.01.2026:
Bauleitplanung der Gemeinde Wehretal
15. Änderung des Flächennutzungsplanes
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20.1 „Sondergebiet Einzelhandel – Auf den Goldenen Äckern“, Ortsteil Reichensachsen
Hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Wehretal wird die o. g. Planung öffentlich ausgelegt.
Ziel und Zweck der Planung
Die Bauleitplanung hat das Ziel, die Voraussetzungen zur Verlagerung des derzeit in der Ortsmitte ansässigen Lebensmitteleinzelhandelsmarktes Edeka (Vollsortimenter) sowie des in Reichsachsen bereits ansässigen Lebensmittelmarktes Aldi (Discounter) auf einen gemeinsamen Standort am nördlichen Ortsrand von Reichensachsen vorzubereiten. Mit den jeweiligen Verlagerungen werden eine Erweiterung und Modernisierung der Verkaufsflächen angestrebt.
Da im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Wehretal der Änderungsbereich als „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt ist, besteht die Notwendigkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Die vorbereitende Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Sondergebietsfläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO zu schaffen.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erfolgt eine Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gem. § 11 (3) BauNVO mit der Zweckbestimmung Großflächiger Einzelhandel.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Zimmer 4
Landstraße 70
Wehretal
E-Mail:



