Archivansicht der Auslegung - "15. Änderung des Flächennutzungsplanes/Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20.1 "Sondergebiet Einzelhandel - Auf den Goldenen Äckern", Ortsteil Reichensachsen - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB"
Ziel und Zweck der Planung
Die Bauleitplanung hat das Ziel, die Voraussetzungen zur Verlagerung des derzeit in der Ortsmitte ansässigen Lebensmitteleinzelhandelsmarktes Edeka (Vollsortimenter) sowie des in Reichsachsen bereits ansässigen Lebensmittelmarktes Aldi (Discounter) auf einen gemeinsamen Standort am nördlichen Ortsrand von Reichensachsen vorzubereiten. Mit den jeweiligen Verlagerungen werden eine Erweiterung und Modernisierung der Verkaufsflächen angestrebt.
Da im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Wehretal der Änderungsbereich als „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt ist, besteht die Notwendigkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Die vorbereitende Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Sondergebietsfläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO zu schaffen.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erfolgt eine Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gem. § 11 (3) BauNVO mit der Zweckbestimmung Großflächiger Einzelhandel.
Räumlicher Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
Das Verfahrensgebiet befindet sich in der Gemeinde Wehretal und umfasst die in der Gemarkung Reichensachen in der Flur 7 liegenden Flurstücke 85/3, 83/4, 103/1 tlw., 104/1 tlw., 105, 106, 107, 109 tlw. und 110 tlw. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch eine vorhandene Gewerbefläche (Betonwerk) sowie festgesetzte Gewerbeflächen, im Osten durch die Landstraße (B 452), im Süden durch die vorhandene Bebauung sowie festgesetzte Flächen für den Gemeinbedarf (Feuerwehr) und im Westen durch festgesetzte Gewerbeflächen.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20.1 „Sondergebiet Einzelhandel – Auf den Goldenen Äckern“, Ortsteil Reichensachsen
Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Wehretal und umfasst die in der Gemarkung Reichensachen in der Flur 7 liegenden Flurstücke 61/49 tlw., 85/3, 83/4, 103/1 tlw., 104/1 tlw., 105, 106, 107, 109 tlw., 110 tlw. und 108/4.
Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch eine vorhandene Gewerbefläche (Betonwerk) sowie festgesetzte Gewerbeflächen, im Osten durch die Landstraße (B 452), im Süden durch die vorhandene Bebauung sowie festgesetzte Flächen für den Gemeinbedarf (Feuerwehr) und im Westen durch festgesetzte Gewerbeflächen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Nach § 3 Abs. 1 BauGB werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorentwürfen gegeben.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes vom 15.04.2025 bis einschl.16.05.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Wehretal https://www.wehretal.de/bauleitplanung/liste und das zentrale Internetportal des Landes Hessen https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan eingestellt. Darüber hinaus können die Unterlagen auch direkt in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Wehretal, Landstraße 70, 37287 Wehretal – Raum 4 (EG) während der Dienststunden eingesehen werden.
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 8.30 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 15.00 Uhr
Freitag von 8.30 – 11.45 Uhr
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen elektronisch an die E-Mail-Adressen
oder gerichtet werden. Alternativ können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Wehretal (Gemeindeverwaltung), Landstraße 70 (EG - Raum 4), 37287 Wehretal, während der Dienstzeiten abgegeben werden.
Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen,
dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,
dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Zimmer 4
Landstraße 70
Wehretal
E-Mail:



