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Archivansicht der Auslegung - "Aufstellung der 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Hinter den Höfen – Süd“, Gemarkung Reichensachsen und öffentliche Auslegung"

Die Auslegung war vom 24.04.2023 um 00:00 Uhr bis zum 26.05.2023 um 23:59 Uhr aktiv.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6), wird hiermit bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Wehretal am 06.02.2023 folgenden Aufstellungsbeschluss gefasst hat:

Aufstellungsbeschluss

Für den Geltungsbereich Gemarkung Reichensachsen, Flur 3, Flurstücke 68 und 69 mit einer gesamten Flächengröße von ca. 2.430 m² wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Hinter den Höfen -Süd“, Gemarkung Reichensachen gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 13 Baugesetzbuch im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB. Planziel ist die Erweiterung der Wohnraumnutzung auf relativ zentralen Flächen.

 

Mehr ... siehe amtliche Bekanntmachung


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

PDF-Download Amtliche Bekanntmachung (337 kB)
PDF-Download Begründung gem. § 9 (8) BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Hinter den Höfen-Süd" (Entwurf) (1743 kB)

Ansprechpartner

Bernd Becker
Zimmer 4
Landstraße 70
Wehretal
Telefon (05651) 9490-14
Telefax (05651) 9490-30
E-Mail:

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