Ortsgericht Wehretal

Kontakt

Knud Angerhausen

Goethering 12
37287 Wehretal OT Reichensachsen

Öffnungszeiten

Für einen Besuch beim hiesigen Ortsgericht vereinbaren Sie bitte  unter der Tel.-Nr. 05651-40118 einen Termin oder senden eine Terminanfrage per E-Mail an . Termine werden entsprechend den Wünschen der Beteiligten so schnell wie möglich vergeben.

Wiederholt fragen Bürger nach dem Unterschied zwischen Ortsgericht und Schiedsamt. Eine andere Frage lautet: Wie kann man das Ortsgericht oder das Schiedsamt erreichen?

Zunächst zum Ortsgericht:

 

Die Anmeldung zu einem Termin erfolgt telefonisch, ggfs. über Anrufbeantworter.

Die Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen.Wenden Sie sich bei Beglaubigungen, Nachlasssicherungen und Schätzungen an Ihr Ortsgericht.

Die Ortsgerichte beglaubigen Unterschriften, z. B. Löschungsbewilligungen für die Aufhebung einer Hypothek. Sie beglaubigen auch Abschriften, wie z. B. von Zeugnissen.

Neben Bürgerinnen und Bürgern können sich auch die Gerichte an das Ortsgericht wenden. Auf deren Anforderung hat das Ortsgericht u. a. Sterbefallsanzeigen  zu erstatten, über Besitzverhältnisse Auskunft zu erteilen und Nachlassverzeichnisse aufzustellen.

Nicht selten müssen Ortsgerichte Nachlässe sichern und Wohnungen versiegeln, wenn die Gefahr besteht, dass ein „Möchtegern“–Erbe“ die Wohnung ausräumt. Sind keine Angehörigen vorhanden, so stellt das Ortsgericht Wertsachen sicher und bringt Tiere ins Tierheim und löst den Hausstand auf.

Eine viel genutzte Dienstleistung der Ortsgerichte besteht darin, den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke zu schätzen. Die Ortsgerichte schätzen auch den Wert beweglicher Sachen und den von Früchten, die vom Boden noch nicht getrennt sind.

Das Ortsgericht Wehretal hat fünf Mitglieder:

Den Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen.Die Besetzung richtet sich nach dem vorzunehmenden Dienstgeschäft.

Beglaubigungen erledigt der Ortsgerichtsvorsteher allein, für die Nachlasssicherung ist ein Ortsgerichtsschöffe hinzuziehen, in Schätzungssachen werden drei Ortsgerichtsmitglieder tätig.