Stellenausschreibung Einstellung einer/eines Auszubildenden im Ausbildungsberuf "Verwaltungsfachangestellte/r"

 

Gemeinde Wehretal

Werra-Meißner-Kreis

Der Gemeindevorstand

                                                                                         

 

Stellenausschreibung

 

 

Einstellung einer/eines Auszubildenden

im Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/r“

Die Gemeinde Wehretal bietet zum Ausbildungsbeginn

01. August 2026

eine berufliche Perspektive im Rahmen einer Ausbildungsstelle für einen Auszubildenden (w/m/d) im Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellter“ (w/m/d) an.

Wir suchen hierfür Bewerber (w/m/d), die sich in unserem Team der bürgernahen Verwaltung einbringen möchten und Interesse an einer Verwaltungstätigkeit haben.

Sind Sie selbständig und bereit, leistungs- und kundenorientiert zu arbeiten. Sie haben Spaß am Umgang mit Menschen, Zahlen und Rechtsvorschriften?

Dann bieten wir Ihnen neben der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule und beim Verwaltungsseminar eine qualifizierte, vielfältige und abwechslungsreiche Verwaltungsausbildung in den unterschiedlichen Zuständigkeiten unserer Gemeindeverwaltung an.

Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Einstellungsvoraussetzung ist mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss.

Wenn Sie die oben genannten persönlichen Voraussetzungen erfüllen und wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, die Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis

Freitag, den 28. November 2025,

mit der deutlichen Kennzeichnung „Bewerbung Ausbildung Verwaltungsfachangestellter“ (w/m/d) an den:

                            Gemeindevorstand

                            der Gemeinde Wehretal

                            Landstraße 70

                            37287 Wehretal

 

per E-Mail als eine PDF-Datei an:  senden.

Die Gemeinde Wehretal fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Die Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht.

Bewerbungen von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind ebenso willkommen.

Mit der Abgabe der Bewerbung willigt die Bewerberin bzw. der Bewerber in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie aber, dass ein Widerruf der Einwilligung dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich für das Bewerbermanagement. Ihre Bewerberdaten löschen wir drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.

Weitere Informationen erhalten Sie von unserem Personalsachbearbeiter, Herr Biehl, unter der Tel.-Nr. 05651 / 9490-11.

 

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