Wahlscheinantrag
Kommunalwahlen am 6. März 2016
Wahlschein
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
anlässlich der Kommunalwahlen am 06.03.2016 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin
und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in
einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit
der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Wahlbenachrichtigung finden
Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der
Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein,
wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle
übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahl-
unterlagen elektronisch gespeichert.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Erteilung von Wahlscheinen und Abholung von Briefwahlunterlagen:
Wenn Sie als Wahlberechtigter ihren Wahlschein und die
Briefwahlunterlagen persönlich beim Wahlamt abholen, so haben Sie die Möglichkeit, in einem separaten Wahlraum im Bereich des Bürgerbüros, die
Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Dies dient dem Ziel, Briefwahl-
missbrauch zu verhindern, insbesondere die Einhaltung des
Wahlgeheimnisses bei der Stimmabgabe zu sichern; darüber hinaus
können durch diese Art der Vorauswahl Portokosten eingespart und Beförderungsrisiken (Postlaufzeiten) ausgeschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt (Eingang Bürgerbüro)
Landstraße 70
37287 Wehretal
Tel. 05651/9490-17 oder 94 90-27
Veranstaltungen
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20. 04. 2024 - Uhr bis Uhr
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