Hess. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 25.03.2020: Auslegungshinweise zur Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona Virus

Einleitung

Die Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus wurde am 17. März 2020 beschlossen und ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten. Sie wurde zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und zur Anpassung von Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus am 22.03.2020 geändert.

 

Im Anhang finden Sie eine Liste, was erlaubt ist und was nicht erlaubt ist.

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