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Pressemitteilung Nr. 17/2017 der Deutschen-Rentenversicherung vom 13.04.2017: Prüfen und aufbewahren! Jahresmeldung zur Sozialversicherung 2016

Bis zum 30. April erhalten Sie von ihrem Arbeitgeber die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für das Jahr  2016.
 
Die Jahresmeldung ist der Nachweis über den Bruttoverdienst im Vorjahr und enthält wichtige Daten, aus denen die spätere Rente berechnet wird.

 

Fehler in der Jahresmeldung können sich unmittelbar auf die Rentenhöhe auswirken. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen empfiehlt deshalb, alle Angaben in der Jahresmeldung sorgfältig zu überprüfen. Wichtig ist  vor allem die korrekte Angabe des Bruttoverdienstes, da die spätere Rente nach dem gemeldeten Arbeitsentgelt berechnet wird. Auch Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer und Beschäftigungsdauer sollte der Arbeitnehmer kontrollieren. Unstimmigkeiten müssen unverzüglich dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, damit die Angaben berichtigt werden können.
 
Weitere Auskünfte zur Jahresmeldung erteilt die Deutsche Rentenversicherung Hessen am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 12 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.

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