Pressemitteilung Nr. 17/2017 der Deutschen-Rentenversicherung vom 13.04.2017: Prüfen und aufbewahren! Jahresmeldung zur Sozialversicherung 2016
Bis zum 30. April erhalten Sie von ihrem Arbeitgeber die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für das Jahr 2016.
Die Jahresmeldung ist der Nachweis über den Bruttoverdienst im Vorjahr und enthält wichtige Daten, aus denen die spätere Rente berechnet wird.