zurück   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Termine für die Annahme von Sonderabfällen am Schadstoffmobil in der Gemeinde Wehretal

In der Gemeinde Wehretal erfolgt die nächste  Annahme von Sonderabfällen aus Privathaushalten und Kleingewerbebetrieben zu folgenden Terminen:

 

Vierbach: 

12.11.2024                                                                                       von 15:30 – 15:50 Uhr

Feuerwehr/Glascontainer 

Hoheneiche: 

19.11.2024                                                                                      von 14:05 – 14:20 Uhr

Bushaltestelle Leipziger Straße

Oetmannshausen:

19.11.2024                                                                                      von 14:30 – 14:45 Uhr

Parkplatz Intershop

Reichensachsen:

20.11.2024                                                                                       von 10:00 – 10:30 Uhr 

Parkplatz Bürgerhaus/Platz der Normandie

Langenhain:

20.11.2024                                                                                     von 10:40 – 11:00 Uhr

Parkplatz “Raiffeisen“ Lärchenweg

 

 

Annahmebedingungen

 

für die Einsammlung von Sonderabfällen in Kleinmengen aus Haushaltungen und Kleingewerbe im Werra-Meißner-Kreis

(kommunale Schadstoffsammlung)

 

  1. Die Annahme der Sonderabfälle erfolgt nur zu den festgelegten Zeiten an den im Fahrplan aufgeführten Standorten. Abfälle, die bereits beim Eintreffen des Entsorgungsfahrzeugs an den Standorten abgestellt sind, werden nicht mitgenommen.

  2. Die Annahme der Sonderabfälle aus privaten Haushaltungen erfolgt am Sammelfahrzeug gebührenfrei.

  3. Die Annahme der Sonderabfälle aus Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben erfolgt am Sammelfahrzeug und ist gebührenpflichtig.

    Für die Entsorgung beträgt die Gebühr pro angeliefertes Kilogramm 3,50 Euro.

Die Verwiegung der Abfälle erfolgt am Fahrzeug. Die Gebühr ist bei Übernahme fällig.

  1. Die Annahme der Sonderabfälle ist beschränkt auf 100 l bzw. 100 kg je Sammlung. Das Gesamtgewicht bzw. Gesamtvolumen eines Behälters darf 20 kg oder 20 l nicht überschreiten.

  2. Nicht angenommen werden:

Sonderabfälle, die die Mengenbeschränkung (Nr. 4) überschreiten

Sonderabfälle, die in nicht verschlossenen oder undichten Behältnissen angeliefert werden

nicht näher definierbare Abfälle

vermischte Sonderabfälle

Hausmüll, Sperrmüll, Elektronikschrott, leere Behältnisse

Autoreifen

Munition

Kampfstoffe

Druckgasflaschen

infektiöse Abfälle

radioaktive Abfälle

Sprengstoffe

die Annahme von Leuchtstoffröhren und Energiesparleuchten werden am Fahrzeug auf max. 10 Stück pro Sammlung beschränkt.

 

  1. Das Umfüllen von Abfällen jeglicher Art am Fahrzeug ist nicht zulässig.

  2. Für nachfolgend genannte Abfälle gibt es weitere Entsorgungswege:

    • Dispersionsfarben – Abgabemöglichkeit im Eingangsbereich der Deponie „Am Breitenberg“ in Meißner-Weidenhausen. 

    • ausgehärtete Farben und Lackreste – Entsorgung zusammen mit dem Restmüll

    • entleerte Behälter – Entsorgung mit dem Restmüll bzw. Duales System, z. B. Grüner Punkt

    • Altöl – Rückgabe beim Händler

    • Altmedikamente – Rückgabe bei den Apotheken oder kostenfreie Annahme auf der Deponie

  3. Das Fachpersonal kann lediglich von der Anlieferung ausgeschlossene Abfälle abweisen.

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

07. 12. 2024 - Uhr – Uhr

 

14. 12. 2024 - Uhr

 

Geo-Naturpark Frau-Holle-Land

Jugendnetz

Familiennetz

Seniorennetz

Kreisverwaltung

Gesundheitsnetz

Lebensraum

klimaschutz

fbs

Verein für Regionalentwicklung

Land.Arzt.Leben

Werra-Meißner Wirtschaftsförderung