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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 24.11.2021: Corona-Virus: 4950 Gesamtfälle, 439 Erkrankte, 4341 Genesene, 170 Verstorbene

 

Seit gestern gibt es 37 neue Corona-Fälle im Werra-Meißner-Kreis. Die Zahl der bis jetzt mit dem Corona-Virus Infizierten liegt damit am heutigen Mittwoch bei 4950. Von den 37 Fällen entfallen aktuell 3 auf eine Station in einem Krankenhaus, wo insgesamt derzeit 7 Mitarbeiter und 8 Patienten betroffen sind. In einer Flüchtlingsunterkunft in Hessisch Lichtenau gibt es aktuell 8 PCR positive Fälle. Bei den genannten Infektionsausbrüchen wurden durch das Gesundheitsamt entsprechende Absonderungen und Schutzmaßnahmen angeordnet.

 

Erkrankt bzw. positiv getestet sind derzeit 439 Personen. Genesen sind inzwischen 4341 Infizierte. Im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion ist ein weiterer Todesfall zu beklagen. Es handelt sich um einen Mann im Alter von 75 Jahren. Wir sprechen den Angehörigen unser Mitgefühl aus. Insgesamt sind 170 Todesfällen zu verzeichnen. Die Siebentage-Inzidenz liegt aktuell bei 255. Das RKI meldet für den heutigen Tag eine Inzidenz von 232. Abweichungen bei den 7-Tages-Inzidenzen kommen ggf. durch Verzögerungen in der Meldekette.

 

Im Klinikum Werra-Meißner werden derzeit 30 Patienten auf der Normalstation und 5 Patienten auf der Intensivstation mit Beatmung behandelt. Kontaktpersonen, beispielsweise auch zu Fällen aus umliegenden Landkreisen, wurden bzw. werden weiterhin ermittelt und unter Quarantäne gestellt. Es befinden sich zurzeit über 620 Personen in Quarantäne. Die im Kreis von Ansteckung Betroffenen lagen bisher in einem Altersbereich von 1 bis 99 Jahren. Weitere Informationen unter: www.werra-meissner-kreis.de/corona

 

Hinweis für Reiserückkehrer: Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete (Virusvarianten- oder Hoch-inzidenzgebiet) gibt es unter:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

Bund und Länder haben sich auf neue Regeln verständigt. Demnach gelten neue Schwellenwerte für die Einführung schärferer Corona-Maßnahmen ab Donnerstag (25.11.2021) und dann vier Wochen bis zum 23.12.2021. Diese sind von der Zahl der Covid-Patienten in den Kliniken abhängig, der sogenannten Hospitalisierungsinzidenz. Die Summe der belegten Intensivbetten ist ein weiteres separates Kriterium.

Ab dem Wert 3 (3 Klinikeinweisungen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen) gilt dann flächendeckend die 2G-Regel im Freizeitbereich. Ungeimpfte haben dann z. B. keinen Zutritt  in Bars, Restaurants, Sporthallen und Kinos. Ab einem Wert von 6 müssen dann auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Schnelltest vorlegen. Wird im Land der höchste Schwellenwert von 9 erreicht, wären auch wieder Kontaktbeschränkungen möglich. Hessen hat die erste Warnstufe überschritten; die aktuelle Hospitalisierungsinzidenz (21.11.2021) liegt bei 4,4. Darum hat Hessen die 2G-Regel landesweit eingeführt.

 

 

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