Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 23.11.2021: Corona-Virus: 4913 Gesamtfälle, 475 Erkrankte, 4269 Genesene, 169 Verstorbene

 

Seit gestern gibt es 9 neue Corona-Fälle im Werra-Meißner-Kreis. Die Zahl der bis jetzt mit dem Corona-Virus Infizierten liegt damit am heutigen Dienstag bei 4913. Von den 9 Fällen entfallen aktuell 1 auf ein Seniorenheim in Bad Sooden-Allendorf, in dem aktuell 9 Mitarbeiter und 10 Bewohner betroffen sind und 1 auf einer Station in einem Krankenhaus, wo insgesamt derzeit 7 Mitarbeiter und 5 Patienten betroffen sind. In einer Flüchtlingsunterkunft in Hessisch Lichtenau wurden 3 Personen positiv getestet. Kurzfristig durchgeführte Schnelltests bei den Bewohner*innen waren negativ. Gestern wurden umfangreiche PCR-Testungen vorgenommen, wobei die Ergebnisse noch ausstehen. Bei allen genannten Infektionsausbrüchen wurden durch das Gesundheitsamt entsprechende Absonderungen und Schutzmaßnahmen angeordnet.

 

Erkrankt bzw. positiv getestet sind derzeit 475 Personen. Genesen sind inzwischen 4269 Infizierte. Insgesamt sind 169 Todesfällen zu verzeichnen. Die Siebentage-Inzidenz liegt aktuell bei 270. Das RKI meldet für den heutigen Tag eine Inzidenz von 254. Abweichungen bei den 7-Tages-Inzidenzen kommen ggf. durch Verzögerungen in der Meldekette.

 

Im Klinikum Werra-Meißner werden derzeit 30 Patienten auf der Normalstation und 5 Patienten auf der Intensivstation mit Beatmung behandelt. Kontaktpersonen, beispielsweise auch zu Fällen aus umliegenden Landkreisen, wurden bzw. werden weiterhin ermittelt und unter Quarantäne gestellt. Es befinden sich zurzeit über 620 Personen in Quarantäne. Die im Kreis von Ansteckung Betroffenen lagen bisher in einem Altersbereich von 1 bis 99 Jahren. Weitere Informationen unter: www.werra-meissner-kreis.de/corona

 

Hinweis für Reiserückkehrer: Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete (Virusvarianten- oder Hoch-inzidenzgebiet) gibt es unter:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

Bund und Länder haben sich auf neue Regeln verständigt. Demnach gelten neue Schwellenwerte für die Einführung schärferer Corona-Maßnahmen ab Donnerstag (25.11.2021) und dann vier Wochen bis zum 23.12.2021. Diese sind von der Zahl der Covid-Patienten in den Kliniken abhängig, der sogenannten Hospitalisierungsinzidenz. Die Summe der belegten Intensivbetten ist ein weiteres separates Kriterium.

Ab dem Wert 3 (3 Klinikeinweisungen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen) gilt dann flächendeckend die 2G-Regel im Freizeitbereich. Ungeimpfte haben dann z. B. keinen Zutritt  in Bars, Restaurants, Sporthallen und Kinos. Ab einem Wert von 6 müssen dann auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Schnelltest vorlegen. Wird im Land der höchste Schwellenwert von 9 erreicht, wären auch wieder Kontaktbeschränkungen möglich. Hessen hat die erste Warnstufe überschritten; die aktuelle Hospitalisierungsinzidenz (21.11.2021) liegt bei 4,4. Darum hat Hessen die 2G-Regel landesweit eingeführt.

Die STIKO ruft alle bisher Nicht-Geimpften dringend auf, das COVID-19-Impfangebot wahrzunehmen. Ab sofort empfiehlt die STIKO allen Personen ab 18 Jahren die COVID-19-Auffrischimpfung. Die STIKO bekräftigt jedoch ihre Empfehlung folgenden Personengruppen prioritär eine Auffrischimpfung anzubieten: Personen mit Immundefizienz, Personen im Alter von ≥ 70 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Auch bisher Nicht-Geimpfte sollen vordringlich geimpft werden.

 

Die Auffrischimpfungen sollen in der Regel im Abstand von 6 Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf 5 Monate kann im Einzelfall oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind erwogen werden. Sollte bei der Erstimpfung der Impfstoff von Johnson&Johnson verwendet worden sein, ist bereits nach 4 Wochen eine Auffrischung sinnvoll.

Unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, soll für die Auffrischimpfung ein mRNA-Impfstoff verwendet werden.

 

Bereits jetzt führen die schweren COVID-19-Erkrankungen zu einer besorgniserregenden hohen Belastung der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten. Neben der noch zu geringen Impfquote bei der Grundimmunisierung sind dafür die höhere Übertragungsrate der vorherrschenden Delta-Variante, der mit der Zeit nachlassende Impfschutz auch vor schwerer Erkrankung derzeit besonders bei älteren oder vorerkrankten Menschen, sowie die Transmission von SARS-CoV-2 nicht nur durch Ungeimpfte, sondern auch durch vollständig grundimmunisierte Personen ursächlich. Die Auffrischimpfung dient sowohl dem Selbstschutz als auch dem Schutz der Mitmenschen und lässt einen längerfristigen robusten Impfschutz erwarten.

 

Weitere Informationen

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

19. 04. 2024 - Uhr

 

20. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 

Geo-Naturpark Frau-Holle-Land

Jugendnetz

Familiennetz

Seniorennetz

Kreisverwaltung

Gesundheitsnetz

Lebensraum

klimaschutz

fbs

Verein für Regionalentwicklung

Land.Arzt.Leben

Werra-Meißner Wirtschaftsförderung