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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 18.11.2021: Impfangebote bei niedergelassenen Ärzten und durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst

 

Die Kassenärztliche Vereinigung hat bekanntgegeben, dass über die Internetseite www.arztsuchehessen.de Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, niedergelassene Ärzte zu ermitteln, die Impfungen und Auffrischungsimpfungen gegen das Corona-Virus anbieten. Dieses Angebot richtet sich an alle Personen, deren Hausärzte zeitnah keinen Impftermin anbieten können.

 

Um schnell zu einer Impfung oder Auffrischungsimpfung zu gelangen, sollten sich Bürgerinnen und Bürger immer zuerst an ihren Hausarzt wenden. Wenn dort kein Termin zu bekommen ist, kann der Weg über das von der Kassenärztlichen Vereinigung genannten Internetportal www.arztsuchehessen.de gewählt werden, um im Umkreis befindliche Impfangebote zu finden.

 

Einrichtungen der Seniorenpflege, Eingliederungshilfe und weiterer Organisationen wie Feuerwehr/Rettungsdienst und Sportvereine werden vom Werra-Meißner-Kreis aktuell nach ihren Impfbedarfen befragt. Der Öffentliche Gesundheitsdienst wird dann zeitnah für diese Gruppen Impfangebote und -strukturen zur Impfung über mobile Teams bereitstellen und die niedergelassen Ärzte damit ggf. auch beim Impfen von Einzelpersonen unterstützen.

 

Auffrischungsimpfungen empfiehlt die Ständige Impfkommission seit heute für alle Personen über 18 Jahren deren letzte Corona-Impfung vor mindestens 6 Monaten erfolgt ist. Wenn ärztlich für notwendig erachtet, kann diese Frist auf 5 Monate reduziert werden.

 

Sollte bei der Erstimpfung der Impfstoff von Johnson&Johnson verwendet worden sein, ist bereits nach 4 Wochen eine Auffrischung sinnvoll.

 

 

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