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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 05.10.2021: Schadstoffsammlung ab dem 25. Oktober im Werra-Meißner-Kreis

In diesem Jahr beginnt die in den Vorjahren gut genutzte zweite Schadstoffkleinmengensammlung am Montag, den 25. Oktober, in Neu-Eichenberg-Hebenshausen und endet am 12. November in Herleshausen-Unhausen. Die Termine können beim Werra-Meißner-Kreis (05651 302-4751) oder beim Zweckverband Abfallwirtschaft (05657 9895-0) telefonisch erfragt werden oder sind im Internet unter www.werra-meissner-kreis.de/schadstoffsammlung abrufbar. Gern geben auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung Auskunft.

 

Unter Sonderabfällen werden u.a. Chemikalien aus Haus-, Garten- und Hobbybereichen verstanden. Am häufigsten werden Farben, Lacke und Lösemittel abgegeben. Pflanzenschutzmittel erreichen ebenfalls häufig das Mobil. Aber auch defekte Spraydosen mit Restinhalten oder PU Schaumdosen können bei der Sonderabfallsammlung entsorgt werden.

 

Ausgetrocknete Wandfarben (Dispersionsfarben) sind kein Sonderabfall. Reste von Dispersionsfarben werden häufig abgegeben, verringern aber nur unnötig die Sammelkapazität des Fahrzeuges. Diese Farben können einfach durch Öffnen der Deckel austrocknen und gehören dann in die Restmülltonne.

 

Während der Sammlung dürfen maximal 10 Leuchtstoffröhren oder Energiesparlampen abgegeben werden. Batterien und Altöl werden auch beim Handel zurückgenommen. Altmedikamente können zu den üblichen Öffnungszeiten auf dem Wertstoffhof der Abfallentsorgungsanlage in Meißner-Weidenhausen abgegeben werden.

 

Angenommen werden Sonderabfälle nur in der Abgabe-Verpackung, da das Umfüllen vor Ort nicht möglich ist. Bedenklich ist es, wenn unbekannte Flüssigkeiten in Getränkeflaschen abgegeben werden. Unbekannte Abfälle müssen vor Ort analysiert werden, um sie dem richtigen Entsorgungsweg zu zuordnen. Das bringt zeitliche und gesundheitliche Belastungen für das Fachpersonal mit sich und sollte daher vermieden werden.

 

Die maximalen Abgabemengen pro Anlieferer haben sich nicht verändert. Es werden bis zu 100 kg oder Liter in max. 20 kg oder Liter-Originalgefäßen angenommen. Für private Haushalte ist die Sammlung kostenfrei.

 

Die Sonderabfälle können an jedem beliebigen Sammelstandort des Fahrplans abgegeben werden, falls der wohnortnahe Termin nicht passend ist oder vergessen wurde.

 

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass es sich um einen Straftatbestand handelt, falls Sonderabfall außerhalb der Sammelzeit einfach an einem Haltepunkt oder an einer anderen Stelle abgestellt wird. Abfallbesitzer müssen den Sonderabfall persönlich übergeben. Sonderabfälle stellen unter anderem für Kinder eine große Gefahr da. Bei auffälligen Beobachtungen in diesem Zusammenhang ruft man die Polizei.

 

Wenn man den großen LKW der Firma Umweltservice Wartburgregion an dem angegebenen Haltepunkt des Fahrplans nicht gleich entdecken kann, sollte man sich etwas umschauen. Manchmal muss der Fahrer z.B. wegen einer Baustelle oder parkenden Fahrzeugen ein paar Meter weiter fahren. Das Schadstoffmobil kommt aber auf alle Fälle. Einen Ausfall der Sammlung hat es noch nie gegeben.

 

Beim Sonderabfall gilt, wie bei anderen Abfälle auch: Vermeidung ist die beste Lösung! Es gibt genug Alternativen, man kann meist umweltfreundliche Produkte erwerben, die später nicht zu Sonderabfällen werden. Werden Chemikalien verwendet, sollte man schon beim Einkauf auf die richtige Menge achten, um das Produkt restlos aufzubrauchen.

 

Zu den üblichen Öffnungszeiten können die Sonderabfälle auch täglich auf dem Wertstoffhof der Abfallentsorgungsanlage in Meißner-Weidenhausen (Tel.: 05657 919530) abgegeben werden.

 

Fragen rund um das Thema Abfallwirtschaft beantwortet gerne die Umweltberaterin Gabriele Maxisch unter der Rufnummer 05651 302-4751. Auf der Homepage des Kreises steht die Broschüre „Trenn mit“ unter nachfolgendem link zur Verfügung: https://www.werra-meissner-kreis.de/fileadmin/01_Homepage_Kreisverwaltung/Fachbereiche_und_Einrichtungen/FB7_Bauen_Umwelt/7.5_Abfallwirtschaft_und_Erneuerbare_Energien/TrennMit.pdf

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