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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 06.07.2021: Informationen des Impfzentrums

Das Impfzentrum Werra-Meißner weist nochmals darauf hin, dass seit Montag die neuesten Anweisungen der Task Force Impfen des Landes Hessen bzgl. der noch zu leistenden Impfungen umgesetzt werden muss.

 

Das bedeutet, dass keine Zweitimpfungen im Impfzentrum von Bürgerinnen und Bürgern möglich sind, die ihre Erstimpfung in einer Hausarztpraxis erhalten haben. Auch gibt es nach dieser neuen Reglung des Landes bis auf weiteres keine AstraZeneca Erstimpfungen mehr im Impfzentrum. Für die 2. Impfungen von Personen deren 1. Impfung mit AstraZeneca erfolgte, wird auf Wunsch statt AstraZeneca ein mRNA-Impfstoff verwendet.

 

Außerdem hat das Land folgenden Zeitabstand zwischen der ersten und der zweiten Impfung festgelegt:

 

Bei einer 1. Impfung mit AstraZeneca erfolgt die 2. Impfung erst nach 12 Wochen, auch wenn es sich dann beim Zweitimpfstoff um BionTech oder Moderna handelt.

 

Für die Hausarztpraxen gilt diese Regelung nicht. Das Impfzentrum muss sich aber an diese Vorgaben des Landes halten.

 

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