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Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen vom 29.06.2021: Post-COVID: Rehabilitation in der Klinik Sonnenblick der Deutschen Rentenversicherung Hessen

FRANKFURT AM MAIN. Menschen, die nach einer COVID-19-Erkrankung unter anhaltenden gesundheitlichen Folgen leiden, hilft eine Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Hessen, wieder zu Kräften zu kommen und Schritt für Schritt ihr Berufs- und Alltagsleben wieder aufzunehmen.

 

Die Klinik Sonnenblick der Deutschen Rentenversicherung Hessen in Marburg bietet eine entsprechende Rehabilitation an. PD Dr. Ulf Seifart, Chefarzt der Klinik Sonnenblick, hebt hervor, dass eine COVID-19-Erkrankung nicht ausschließlich die Lunge betrifft. Neben Symptomen der Atmungsorgane wie Husten und Atemnot, ist COVID-19 charakterisiert durch ein großes Spektrum weiterer Symptome, wie z.B. neurologische Veränderungen mit Konzentrations- und Gedächtnisstörungen sowie eine ausgeprägte Abgeschlagenheit und Müdigkeit. Es können auch Gerinnungsstörungen auftreten, die zu Thrombosen oder Lungenembolien, aber auch zu Gefäßschädigungen und Herzmuskelschwäche bzw. Herzentzündungen führen können.

 

„Wir helfen Ihnen in einem multiprofessionellen Team, Ihre Leistungsfähigkeit durch Atem-, Sport-, Bewegungs- und Ergotherapie sowie psychologische Betreuung zurückzugewinnen bzw. zu verbessern. Unsere Fachärzte betreuen Sie individuell und unterstützen Sie, Ihren Weg zurück in die Normalität, den Alltag und die Erwerbstätigkeit zu finden“, so Dr. Seifart. Gleichzeitig erfolgt die wissenschaftliche Analyse der in der Klinik erhobenen Daten, um die Therapieangebote ständig weiterzuentwickeln und den Bedürfnissen der Patienten anzupassen.

 

Breites Spektrum für diverse Krankheitsbilder als Folge von COVID-19

 

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen betreibt Rehabilitationskliniken in Hessen, die ein breites Spektrum für diverse Krankheitsbilder abdecken, die Folge von COVID-19 sein können.

 

Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit in Folge der Erkrankung eingeschränkt oder gefährdet ist, können eine Anschlussrehabilitation beantragen. Sie folgt unmittelbar nach einer abgeschlossenen Akutbehandlung im Krankenhaus. Die Sozialdienste der Akutkrankenhäuser unterstützen bei der Antragstellung. Alle Formulare und Informationen zur AHB gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de

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