Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 26.04.2021: Bundesnotbremse tritt ab Mittwoch auch im Werra-Meißner-Kreis in Kraft
Kreisverwaltung informiert über die dann geltenden Regelungen
Da die 7-Tages-Inzidenz am heutigen Montag 3 Tage nacheinander über 100 lag, werden am kommenden Mittwoch, den 28.04.2021, 0:00 Uhr die bundesweit festgelegten Regelungen des neuen Infektionsschutzgesetzes im Werra-Meißner-Kreis umgesetzt. Die dazu erforderliche Feststellung durch das Hessische Ministerium für Soziales ist erfolgt und unter folgendem Link veröffentlicht: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse
Folgende Regelungen gelten somit ab kommenden Mittwoch, den 28.04.2021, 0:00 Uhr:
Ab einer Inzidenz über 100:
- Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen:
Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur zwischen Personen eines Haustandes mit einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand möglich (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt) - Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.
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