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Pressemitteilung der Hessischen Staatskanzlei vom 23.04.2021: Hessen setzt Bundesinfektionsschutzgesetz um

In Hessen werden die Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes übernommen. Die Hessische Landesregierung hat zudem Anpassungen an den bestehenden Corona-Verordnungen beschlossen. „Gestern hat das Infektionsschutzgesetz den Bundesrat passiert. Uns allen ist bewusst, dass mit den neuen Beschlüssen erneut riesige Herausforderungen und erhebliche Einschränkungen auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen werden“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier. „Unser Ziel, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und die Pandemie einzudämmen, steht nach wie vor und so dringend wie nie an oberster Stelle unseres Handelns. Deshalb haben wir die Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes übernommen. Konkret heißt das: Wenn die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift die Bundesnotbremse.“

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