Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 14.04.2021:Impfrat erläutert seine Arbeit und stellt Arbeitsgrundlagen dar

Durch einen am 8. April 2021 veröffentlichten Artikel in der Werra-Rundschau ist in den sozialen Netzwerken ein „Shitstorm“ über den Impfrat des Werra-Meißner-Kreises hereingebrochen. In dem Artikel wurde über einen Einzelfall bezüglich eines Antrages zur Aufnahme in die Impfwarteliste berichtet, der abgelehnt worden sei.

 

Über den in der Werra-Rundschau dargestellten konkreten Fall dürfen weder der Impfrat, noch das Gesundheitsamt Auskunft geben, weil diese Angelegenheit dem Datenschutz unterliegt.

 

Einige grundsätzliche Dinge zur Arbeit des Impfrates sind hierzu jedoch festzustellen, um die Aufgaben und Möglichkeiten des Impfrates zu verstehen:

 

Die Vergabe der Impftermine erfolgt in der Regel durch den Impfterminservice Hessen entsprechend der Anspruchsberechtigung nach der Coronavirus-Impfverordnung. In besonderen Härtefällen, in denen Menschen sehr zeitnah eine Impfung benötigen, können sie sich nach einer Registrierung beim Impfterminservice auch an den Impfrat des Werra-Meißner-Kreises wenden. Dieser kann sie in eine Warteliste aufnehmen. Die Personen auf dieser Warteliste werden zu einer Impfung eingeladen, wenn am Ende eines Tages noch Restmengen von Impfstoff vorhanden oder Impftermine ausgefallen sind.

Weitere Informationen

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

20. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 

21. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 

Geo-Naturpark Frau-Holle-Land

Jugendnetz

Familiennetz

Seniorennetz

Kreisverwaltung

Gesundheitsnetz

Lebensraum

klimaschutz

fbs

Verein für Regionalentwicklung

Land.Arzt.Leben

Werra-Meißner Wirtschaftsförderung