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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 23.10.2020: Dritte Eskalationsstufe erreicht: Kreis erlässt zwei Allgemeinverfügungen

Angesichts des Erreichens der Stufe 3 bei der 7-Tag Inzidenz erlässt der Kreis zwei Allgemeinverfügungen zu Sperrzeiten in der Gastronomie und Feiern und anderen Zusammenkünften, die am 25.10.2020 in Kraft treten.

 

Nach dem am heutigen Freitag 7-Tage Inzidenz im Werra-Meißner-Kreis den Schwellenwert von 35 überschritten hat. Erlässt der Werra-Meißner-Kreis folgende Allgemeinverfügungen:

 

  1. Allgemeinverfügung zu Sperrzeiten

 

1. Abweichend von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Sperrzeit wird der Beginn der Sperrzeit für das Gaststättengewerbe sowie für öffentliche Vergnügungsstätten im gesamten Werra-Meißner-Kreises auf 23 Uhr festgesetzt.

 

2. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. Widerspruch und Anfechtungsklage haben somit keine aufschiebende Wirkung.

 

3. Die Allgemeinverfügung tritt am 25.10.2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 07.11.2020.

 

II. Allgemeinverfügung zu Feiern und anderen Zusammenkünften

 

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