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Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)

Die Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und An-geboten aufgrund der Corona-Pandemie wurde am 7. Mai 2020 beschlossen und ist am 9. Mai 2020 in Kraft getreten. Sie wurde zuletzt am 01. Juli 2020 geändert. Die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) ersetzt die Dritte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 14. März 2020 sowie die Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17. März 2020. Stand bei Erlass dieser Verordnungen noch das Gebot eines schnellen „Lock-down“ im Vordergrund, regelt die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung nun die Bedingungen, unter denen eine stufenweise Rückkehr in eine gewisse Form der Normalität un-ter Pandemiebedingungen möglich ist.
 

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