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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 18.05.2020: Was ist der Unterschied zwischen Standard-Hygienebegehungen und Hygieneberatungen zum Corona-Virus?

Im Rahmen der Öffnung von Angeboten aus den Bereichen der nichtärztlichen Heilkunde und Schönheits- und Körperpflege weist der Werra-Meißner-Kreis darauf hin, dass ab sofort wieder Standard-Hygienebegehungen bzw. anlassbezogene Hygienebegehungen stattfinden. Weiterhin führt das Gesundheitsamt zusätzlich Hygieneberatungen zum Umgang mit dem Corona-Virus durch.

 

Aus aktuellem Anlass weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass bei Neuaufnahmen von Betrieben und bei Vorliegen von Anzeigen das Gesundheitsamt tätig werden muss.

 

Die gesetzlich vorgegebenen Standard-Hygienebegehungen bzw. anlassbezogenen Hygienebegehungen sind wie üblich kostenpflichtig nach der Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen und werden lediglich im üblichen Maße wieder aufgenommen.

 

Hygieneberatungen zum Umgang mit dem Corona-Virus sind kostenfrei.

 

Hintergrund Infektionshygieneverordnung

 

Die Hessische Infektionshygieneverordnung enthält Festlegungen von Hygienemaßnahmen für die Bereiche der nichtärztlichen Heilkunde, Schönheits- und Körperpflege, die durch die Art ihrer Tätigkeit blutübertragene Infektionen beim Menschen herbeiführen können. Damit soll sichergestellt werden, dass Personen, die diese Tätigkeiten ausüben ein Mindestmaß an Kenntnissen über übertragbare Krankheiten, Übertragungsmechanismen, Desinfektion und Reinigung usw. haben (Sachkunde) und sich an Grundvorgaben der Hygiene halten müssen (Händedesinfektion, Desinfektion, Umgang mit Instrumenten usw.). Adressaten sind diejenigen Berufsgruppen, bei denen durch die Art bestimmter Tätigkeiten besonders leicht Infektionen übertragen werden können wie z.B., bei dem Tätowieren, der Kosmetik, der Fußpflege, der Nagelpflege, der Haarpflege, dem Ohrlochstechen und der Schmuckeinbringung an, in oder unter der Haut oder Schleimhaut (Piercing) ebenso bei Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 des Heilpraktikergesetzes, die invasive Tätigkeiten ausüben.

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