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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 02.04.2020:Am heutigen Donnerstag hat sich die bestätigte Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen im Werra-Meißner-Kreis von 24 auf 25 erhöht.

 

Der Fachdienst Verbraucherschutz des Werra-Meißner-Kreises hat damit begonnen im Lebensmitteleinzelhandel die Beachtung der empfohlenen Hygienemaßnahmen zu überprüfen. Dabei konnte festgestellt das die nachfolgenden Regelungen eingehalten wurden:

 

  • Die Einlassbegrenzung auf max. 1 Person/16 m² freie Verkaufsfläche wird durch eine begrenzte Anzahl an Einkaufswagen, die den Kunden zur Verfügung gestellt werden, sichergestellt. Kunden werden nur mit einem Einkaufswagen pro Person eingelassen. Ausnahmen sind nur bei der Mitnahme von Kindern oder erforderlichen Begleitpersonen bei Menschen mit Handicap zulässig. Die Überprüfung wird durch das Personal sichergestellt. Außerdem sind an den Eingängen entsprechende Hinweisschilder vorhanden.
  • Die Einhaltung des Kontaktabstandes zwischen Kunden und Personal erfolgt in der Regel durch Bodenmarkierungen vor den Frischetheken oder durch Plexiglasscheiben an den Kassen.
  • Die Einhaltung des Kontaktabstandes zwischen den Kunden erfolgt im Markt auf eigene Verantwortung und vor den Kassen durch Bodenmarkierungen und/oder Aufforderung durch die Mitarbeiter.
  • Eine Schulung des Personals über Hygienemaßnahmen war erfolgt.
  • Die Handgriffe der Einkaufswagen werden täglich regelmäßig desinfiziert.

Der Fachdienst wird die Einhaltung dieser Regeln in der kommenden Zeit im gesamten Kreisgebiet regelmäßig stichprobenartig überprüfen.

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