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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 31.03.2020: Mundschutzmasken für den eigenen Gebrauch

 Aufgrund der zahlreichen Initiativen und Anleitungen zum Selbstnähen von Mundschutzmasken, taucht immer wieder die Frage auf, ob diese auch in medizinischen Bereichen eingesetzt werden können und diesbezüglich von diesen Einrichtungen auch erworben werden. Hierzu teilen die Bürgermeister und der Landrat heute nochmal klarstellend mit, dass in den medizinischen als auch pflegerischen Einrichtungen nur Mundschutzmasken zum Einsatz kommen können, die den entsprechenden DIN-Normen genügen.  
 Nichtsdestotrotz sind die Initiativen, die sich an ganz vielen Stellen auch im WerraMeißner-Kreis gegründet haben, und die vielen helfenden Hände, die bereit sind Mundschutzmasken nach entsprechenden Anleitungen, die man mittlerweile auch im Internet findet, zu nähen, sehr lobenswert.  
 Bis zum heutigen Tage gibt es keine allgemeinen Hinweise des Robert-KochInstitutes, dass Mundschutzmasken zur Pflicht werden in der Öffentlichkeit. Dennoch können sie einen positiven Schutz bewirken. 

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