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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 30.03.2020: Notbetreuung für Kinder bestimmter Berufsgruppen auch am Wochenende, den Feiertagen und in den Osterferien gesichert

Im Land Hessen wird für bestimmte Berufsgruppen auch an den Wochenenden, Feiertagen und in den hessischen Osterferien eine Kindernotbetreuung gesichert. Das Land und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf ein solches Notangebot ab dem 4. April verständigt. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration und die Kommunalen Spitzenverbände teilen mit, dass die Wochenend- und Feiertagsbetreuung für die Kinder von Eltern ermöglicht wird, deren Tätigkeit im Gesundheitswesen und im Rettungsdienst in den nächsten Wochen besonders wichtig ist.

 

Bei einem möglichen weiteren Anstieg von COVID-19 Erkrankten ist ein erhöhter Personalbedarf im Bereich der Gesundheitsversorgung und des Rettungsdiensts zu erwarten. In diesem Fall muss möglicherweise vom regulären Schichtdienst abgewichen werden. Deshalb wird für Alleinerziehende, die im Gesundheitswesen oder im Rettungsdienst tätig sind sowie für Eltern, bei denen ein Elternteil im Gesundheitswesen oder im Rettungsdienst arbeitet und der andere in einem der Schlüsselberufe der Zweiten Corona-Bekämpfungs-Verordnung tätig ist, auch eine Betreuung am Wochenende und an den Feiertagen bereit gestellt, wenn diese Eltern zeitgleich im Einsatz sind und die Betreuung ihrer Kinder aufgrund ihres beruflichen Einsatzes nicht anders sicherstellen können.

 

Ab dem 4. April 2020 bis zunächst einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung für Kinder dieser Berufsgruppen ausgeweitet. So ist für diese Eltern sichergestellt, dass ihre Kinder auch samstags und sonntags sowie in den Osterferien (inklusive Feiertage) gut betreut sind.

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