Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 05.08.2019: Zuschüsse für den behindertengerechten Umbau beim Landkreis beantragen

Für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum, stehen wieder Fördermittel vom Land Hessen zur Verfügung

 

Gefördert werden ausschließlich Wohnungen, die vom Eigentümer oder einem direkten Angehörigen mit einer Schwer- bzw. Schwerstbehinderung oder einer Einstufung in einen Pflegegrad selbst genutzt werden. Es können Kostenzuschüsse bis zu 50 Prozent der Maßnahmekosten gewährt werden. Jedoch gibt es eine Zuschussobergrenze.

 

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