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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 03.07.2019: „Starke-Familien-Gesetz“ – Leistungen für Bildung und Teilhabe werden zum 1. August 2019 verbessert

Der Bundesrat hat am 12. April dem „Starke-Familien-Gesetz“ zugestimmt. Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ werden Familien mit geringen und mittleren Einkommen künftig stärker finanziell unterstützt und Kinderarmut bekämpft. Neben einer Anpassung des Kinderzuschlages (von max. 170 Euro auf 185 Euro und deutlichen Vereinfachungen für Alleinerziehende), verbessern und vereinfachen sich ab dem 01.08.2019 auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe.

 

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