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Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen vom 07.09.2021: Rentenanspruch für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger

FRANKFURT AM MAIN. Schon vom ersten Arbeitstag an sind Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin. Wenn Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erleiden, können sie eine Rehabilitation oder eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Grundsätzlich entsteht ein Rentenanspruch zwar erst, wenn eine bestimmte Anzahl von Beiträgen entrichtet wurde, für Berufsanfängerinnen und -anfänger kann jedoch ein einziger Beitrag für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente genügen. Ein Beispiel: Greta F. aus Marburg ... mehr siehe Pressemitteilung.

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