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Wahlhelfer*innen gesucht

Für die am 23. Februar 2025 (vorbehaltlich der Entscheidung des Bundespräsidenten) stattfindende Bundestagswahl werden freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahllokale gesucht.

 

Ohne die Unterstützung zahlreicher ehrenamtlicher Wahlhelfer ist die Durchführung einer Wahl nicht möglich. In Wehretal werden für eine Wahl ca. 100 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen benötigt. 

Zu ihren Aufgaben gehören die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung sowie die Ermittlung des Wahlergebnisses. Diese ehrenamtliche Tätigkeit ist in einer Demokratie unverzichtbar und ist damit gleichzeitig ein Stück gelebte Demokratie. 

Im Gemeindegebiet von Wehretal wurden 8 allgemeine Wahlbezirke und 3 Briefwahlbezirke gebildet. Für jeden dieser insgesamt 11 Wahlbezirke wird ein Wahlvorstand – bestehend aus mindestens 5 und höchstens 9 Wahlhelfern - berufen. Im Einzelnen setzt sich der Wahlvorstand wie folgt zusammen:

 

  • einem / einer Wahlvorsteher/in als Vorsitzende/m

  • seinem / seiner Stellvertreter/in

  • einem / einer Schriftführer/in

  • seinem / seiner Stellvertreter/in

  • sowie bis fünf weitere Beisitzer/innen.

Die Mitglieder der Wahlvorstände sollen im Regelfall Wahlberechtigte aus Wehretal sein. Die Ausübung der Tätigkeit im Wahlvorstand ist ehrenamtlich. Wer als Mitglied in einem Wahlvorstand tätig ist, erhält ein Erfrischungsgeld, das am Wahlsonntag ausgezahlt wird. In der Regel stimmen sich die Mitglieder untereinander so ab, dass ein Teil der Mitglieder vormittags und ein Teil nachmittags die Aufgaben im Wahlvorstand wahrnimmt. 

 

Die Wahllokale sind am Wahltag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. In dieser Zeit stellt der Wahlvorstand den rechtmäßigen Ablauf der Wahl sicher. Anschließend ermittelt er das Ergebnis im Wahlbezirk. Der Wahlvorstand trifft als eigenständiges Organ notwendige Entscheidungen selbstständig Damit die Wahlvorstände diese Aufgaben fachgerecht wahrnehmen können, werden sie durch qualifizierte Schulungen auf ihre Tätigkeit vorbereitet.

 

Zwar ist grundsätzlich jeder zur Übernahme eines Ehrenamtes verpflichtet und das Wahlehrenamt darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Wir versuchen allerdings, alle Wahlvorstände mit Freiwilligen zu besetzen.

 

Für Ihre Bereitschaft, in einem Wahlvorstand mitzuwirken, bedanken wir uns bei Ihnen im Voraus herzlich.

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